So fällt es mittels Drohnen und ihrem Blick von oben leicht die von Wildschweinen angerichteten Flurschäden auszumachen oder sogar das Ausmaß zu vermessen und so den tatsächlichen Schadensumfang genau zu bestimmen. Auf diese Weise klären sich schnell und für jeden nachprüfbar unterschiedliche Vorstellungen des Schadensausmaßes.
Bei der Beurteilung des Waldzustandes ist die Drohne, mit einer Multi-Spectral-Kamera ausgerüstet, sogar in der Lage, im Überflug den Gesundheitszustand der Bäume zu analysieren. Dabei kann mit diesem Verfahren der Chlorophyll-Gehalt oder der Wasserhaushalt der Pflanzen gemessen werden. Kranke Bäume sind schnell identifiziert. Gerade in den durch Borkenkäferbefall so in Mitleidenschaft gezogenen Wäldern kann auf diese Weise in sehr kurzer Zeit ein Gesamtbild das Waldzustandes erstellt und die kranken Bäume genau bestimmt werden.
Auch nach einem Sturm ist man mit Hilfe der Drohne in der Lage, sich schnell einen Überblick über das Ausmaß des Schadens zu verschaffen und kann den Umfang und die Örtlichkeiten für Neuanpflanzungen planen.
Selbst der biologische Pflanzenschutz kann heute deutlich effektiver mit Drohnen erfolgen, wie z.B. die Schädlingsbekämpfung des Maiszünslers mittels Abwurf von Schlupfwespen-Larven mittels Trichogramma-Kugeln in diesen Wochen.
Auf die richtige Drohne kommt es an
Jede Drohne ist unterschiedlich in Ihrer Ausstattung und ihrem Flugvermögen. Sie sollte zu den geplanten Anwendungsmöglichkeiten passen. Einige der größten Händler von unbemannten Flugsystemen sind Mitglied im Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) und unterstützen Jagdvereine und Forstwirte bei der Wahl der optimalen Drohne und dem dazugehörigen Equipment – und auch bei der staatlichen Förderung für die Anschaffung einer Drohne. Anfragen können an info@bvcp.de gerichtet werden.
Hat man die passende Drohne gefunden, muss man noch lernen, diese sicher zu fliegen. Die Bedienung einer Drohne ist leicht zu erlernen. Allerdings muss man sich vorab über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Eigenschaften einer Drohne informieren, um sicher und gefahrlos fliegen zu können. Immerhin wird man als Copter Pilot ein Teilnehmer am Luftverkehr und sollte sich daher mit Luftrecht und den technischen Bedingungen des Fliegens vertraut gemacht haben. Eine Schulung bietet sich hier an, in der die Trainer ihre Erfahrungen weiter geben und die Grundlagenkenntnisse für das Drohnen-Fliegen vermitteln.
Alles für den Drohnenführerschein und mehr…
Beim BVCP findet man Schulungen, Workshops und Prüfungen zum Drohnenführerschein „Europäisches Fernpilotenzeugnis A2”, zu weiterführenden praktischen Kursen und Software-Schulungen für die Nachbearbeitung von Aufnahmen. Unterstützt von den im BVCP zertifizierten Schulungspartnern – Kursangebote online und demnächst auch wieder als Präsenzkurse an vielen Standorten in ganz Deutschland! Der BVCP baut das Angebot mit Hilfe der Schulungsfirmen im Verband immer weiter aus und gewährt BVCP-Mitgliedern auf die ohnehin schon günstigen Kurse nochmals einen Rabatt.
Schulungen und Kurse für den EU-Drohnenführerschein „Fernpilotenzeugnis A2”
Erfahrung und sicherer Umgang mit Coptern bzw. Drohnen sichern die besten Ergebnisse und lange Freude am Copter-Fliegen. Die vom BVCP zugelassenen Schulungspartner vermitteln hierfür umfangreiches Wissen und Können. Egal ob Basis-Kurse für Einsteiger, Aufbaukurse für Fortgeschrittenen, Spezialkurse in Form von Foto-/Video-Workshops, zu speziellen Themen wie Bildbearbeitung oder 3D-Software oder Kurse zum Europäischen Drohnenführerschein A2 – unsere Partner im BVCP bieten die perfekte Schulung für unterschiedlichste Anforderungen.
Wer einen Kurs mit Kompetenz- oder Befähigungsnachweis über das BVCP-Portal bucht, erhält zusätzlich ein Zertifikat des BVCP über die Qualifizierung als Copter Pilot zugesendet.
Welche Anforderungen werden an Fernpiloten gestellt?
Eine der wichtigsten Voraussetzung zum sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS, Unmanned Aircraft Systems) ist die Qualifikation des Fernpiloten – auch umgangssprachlich als Copter-Pilot oder Drohnen-Pilot bezeichnet.
Er muss in den Betrieb der unbemannten Luftfahrzeugsysteme umfassend eingewiesen sein sowie über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steuerung und Navigation und der relevanten Meteorologie verfügen. Zudem sollte er über die dafür einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und über die örtliche Luftraumordnung informiert sein. Und er sollte allgemeine praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung des unbemannten Luftfahrzeugsystems haben.
Die Basis ist der Europäische Drohnenführerschein in Form des Kompetenznachweises A1/A3. Er vermittelt allgemeine Kenntnisse inkl. der rechtlichen Rahmenbedingungen. Über das Portal des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) kommt man zum Online-Training und Online-Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3. Damit kann man außerhalb von Städten oder Ortschaften bis 25 kg schwere Drohnen fliegen, muss dabei jedoch darauf achten, dass keine nicht involvierten Personen in der Nähe sind. Eingewiesene Helfer und das eigene Team sind als involvierte Personen davon nicht betroffen.
Mehr Möglichkeiten bietet der „große Drohnenführerschein” Fernpilotenzeugnis A2
Der Europäische Drohnenführerschein in Form des Kompetenznachweises „Fernpilotenzeugnis A2” bestätigt weiterführende theoretische und praktische Kenntnisse. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind der Kompetenznachweis A1/A3 sowie die „Erklärung über die erfolgreiche Absolvierung des praktischen Selbststudiums zum Erwerb eines Fernpiloten-Zeugnisses für UAS in der Kategorie Offen, Unterkategorie A2” des LBA.
Ziel ist es, dass Bewerber in der Prüfung zeigen, wie sie den Einsatz von UAS auf eine sichere und angemessene Art und Weise planen, vorbereiten, durchführen sowie nachbereiten können und durch korrekte Einschätzung der Risiken eine Gefährdung für Dritte in der Luft und am Boden ausschließen, um so Personen- wie Sachschäden zu vermeiden.
Wer Unterstützung beim praktischen Selbststudium haben bzw. dieses gerne von einem erfahrenen Schulungsunternehmen bestätigt haben möchte, kann das e-Learning mit Online-Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 in Kombination mit praktischem Selbststudium unter Anleitung erfahrenen Piloten buchen – ein „Rundum-sorglos-Angebot” des BVCP für ambitionierte Fernpiloten.
Für alle, die noch mehr praktische Erfahrungen sammeln möchte, bis hin zu automatischen Missionsflügen, wie sie zur großflächigen Erfassung von Landschaften benötigt werden, bieten sich die intensiven, ganztägigen Praxiskurse an – ebenfalls in Kombination mit e-Learning und Online-Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2.
Die Schulungspartner im BVCP für die Vermittlung praktischer Kenntnisse und die Erlangung des Europäischen Fernpilotenzeugnis A2 verfügen über langjährig erfahrene Fernpiloten. Die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 findet bei Unternehmen statt, die vom Luftfahrt-Bundesamt als „Benannte Stelle für die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis” zertifiziert sind.
Unterstützend bietet der BVCP-Shop Mitgliedern wie Nichtmitgliedern das auf die EU-Regulierung zugeschnittene BVCP-Flugbuch zur Dokumentation von Flugeinsätzen, Kennzeichnungsplaketten für das Anbringen der gesetzllich erforderlichen Betreiber-ID und Ausweiskarten für die Drohnenführerscheine in praktischer Kreditkartengröße.