Aber Vorsicht: auch mit der gerade erlassenen neuen Luftverkehrs-Ordnung lauern hier gleich mehrere Fallen, sich rechtlich so richtig ins Abseits zu manövrieren!
- es ist generell ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht gestattet, über Menschenansammlungen zu fliegen. Zu groß ist die Gefahr, andere zu verletzen, wenn etwas Unkontrollierbares geschieht. Und das kann mit einem Copter immer passieren. Dessen sollte man sich bewusst sein.
- viele Fußballstadien und Trainingsplätze gehören zu den No-Fly-Zones – auch deutsche Fußballstadien. Diese Regelung ist zur EM nochmals verschärft worden. Hier darf in einem größeren Sicherheitsabstand um die Stadien und auch den Trainingslagern der beteiligten Teams weder aufgestiegen noch diese überflogen werden.
- manche Stadien stehen unter Urheberrecht, wie z.B. das Fußballstadion des 1. FC Bayern. Also müsste man hier zudem das Einverständnis des Architekten einholen.
- Übertragungen von Spielen, insbesondere Live-Übertragungen wie es mit manchen Drohnen möglich ist, verstoßen gegen die Lizenzrechte der Fußball-Organisationen und werden empfindliche Zivilstrafen nach sich ziehen.
Alles in allem ist das also wirklich keine gute Idee… und strafbar obendrein.
Ohnehin hat DJI in den letzten Jahren sein „Geofencing“-System aus Sicherheitsgründen so erweitert, dass ohne besondere Freischaltung Copter von DJI nicht mehr über den Stadien fliegen oder in deren Nähe aufsteigen können.
Also doch lieber das Public Viewing vom Boden aus genießen – in Corona-sicherem Abstand. Das kühle Bier ist so auch viel näher und in der Fangemeinschaft machen die Spiele doch am meisten Spaß.