Er muss in den Betrieb der unbemannten Luftfahrzeugsysteme umfassend eingewiesen sein, sowie über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steuerung und Navigation, der relevanten Meteorologie und der Risikominimierung bei Flugeinsätzen verfügen. Zudem sollte er über die dafür einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und über die örtliche Luftraumordnung informiert sein. Und er sollte allgemeine praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung des unbemannten Luftfahrzeugsystems haben.
Seit 31.12.2020 gilt die neue EU-Drohnenverordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten. Damit wurden auch neue EU-Drohnenführerscheine eingeführt, die für den Betrieb der meisten Drohnen verpflichtend sind.
Wer beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online die Prüfung zum Kompetenznachweis A1/A3 oder sogar schon zur Fernpilotenlizenz A2 erfolgreich bestanden hat, erhält vom LBA eine PDF-Datei in Form einer DINA4-Seite zugesendet, die der Fernpilot selber ausdrucken kann und bei jedem Flugeinsatz bei sich zu führen hat. Recht unpraktisch für das Mitführen beim Drohnen-Fliegen.
Im Shop des Bundesverband Coter Piloten e.V. (BVCP) können jetzt individuelle Drohnenführerscheine mit den persönlichen Daten als Plastikkarte im praktischen Scheckkartenformat zum Preis von 8,00 € inkl. MwSt. bestellt werden! Der Versand ist innerhalb Deutschlands kostenfrei.
Mit der Bescheinigung als Ausweis-Karte in EC-/Scheck-Karten-Format hat jeder Fernpilot seinen Drohnenführerschein immer zuverlässig in der Brieftasche dabei – praktische 85,7 x 54 mm groß und vorderseitig mit dem Ausweisdokument des LBA bedruckt.
Damit der QR-Code auf Dauer sicher gelesen werden kann, wird dieser vom BVCP noch etwas vergrößert und die Ausweiskarte mit einer zusätzlichen Schutzbeschichtung gegen Abnutzung überzogen.
Weitere Services des BVCP
Alle Drohnen ab 250 gr. Abflugmasse und auch Drohnen von geringerem Gewicht, wenn diese mit Aufnahmesensorik (Kamera, Audioaufnahmen, …) ausgestattet sind, müssen bis zum 1. Mai 2021 gemäß neuer EU-Richtlinie mit der Betreiber-ID gekennzeichnet sein, die man beim LBA beantragen kann.
Hierzu hat der BVCP ein breites Sortiment an Plaketten und Aufkleber für die Kennzeichnung von Drohnen im Shopangebot.
Wer eine Schulung und Prüfung zum EU-Drohnenführerschein, z. B. in Form des EU-Fernpilotenzeugnis A2 machen möchte, findet entsprechende Kursangebote auf der Website des BVCP im BVCP-Schulungsportal "Learn to fly“.