Grund hierfür ist die Ignoranz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die zuständig ist für die Überwachung der Einhaltung der Mindestlöhne. Sie hat auf Anfrage des BdKEP sich unbeirrbar darauf berufen, dass der Bundesarbeitsminister die nichtige Rechtsverordnung nicht zurückgezogen hat. Sie wird Bußgeldbescheide erteilen dort, wo kein Post-Mindestlohn gezahlt wird. Da die deutliche Mehrheit aller Postdienste nach Kenntnis des BdKEP derzeit den Post-Mindestlohn nicht zahlt und auch nicht zahlen kann, werden weitere Betriebsstilllegungen folgen. Es ist mit mehr als 20.000 meist gering qualifizierten Arbeitslosen zu rechnen - eine Größenordnung, bei der üblicherweise längst schon der Staat sich eingeschaltet hätte, um Schlimmeres abzuwenden.
Mit den Bußgeldbescheiden geraten Betriebe unter erheblichen Druck, denn gleichzeitig ist eine Strafanzeige gegen den persönlich haftenden Geschäftsführer möglich, die Sozialabgaben nicht entrichtet zu haben. Die FKS weiß sehr wohl, dass ihre Bußgeldbescheide erst erfolgreich sind, wenn die Nichtigkeit der Rechtsverordnung Postmindestlohn gerichtlich in letzter Instanz aufgehoben ist. Den Bußgeldbescheiden wird von den Postdiensten widersprochen werden und die Amtsgerichte werden ihre Entscheidungen bis zur endgültigen Entscheidung aussetzen.
Trotzdem ziehen Arbeitsminister und Finanzminister, oberster Dienstherr der FKS und beide aus der Arbeiterpartei SPD, an einem Strang. Statt die zugelassene Sprungrevision in Anspruch genommen zu haben, um die Richtigkeit des Verwaltungsgerichtsurteils gleich vom Bundesverwaltungsgericht prüfen zu lassen, wird auf die klein- und mittelständischen Betriebe Druck durch Verzögerung der Entscheidung ausgeübt.
„Die Aussetzung der Rechtsverordnung und der Finanzkontrolle täte niemandem weh außer dem eigenen Ego. Springen Sie über Ihren Schatten, Herr Scholz und retten Sie Arbeitsplätze, was Ihre Aufgabe ist“, appelliert Rudolf Pfeiffer, Vorsitzender des BdKEP. „Was ist so schlimm an unserem Post-Mindestlohn von 7,50? Ich fordere die Politik auf, diesen Irrsinn zu stoppen, statt ein Exempel statuieren zu lassen.“