Der BdKEP unterstützt die Schaffung von Lohnuntergrenzen, auch über das Arbeitnehmerentsendegesetz, wenn die Grenzen realistisch zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften unter Beachtung regionaler Besonderheiten gezogen werden.
Briefdienste stehen aktuell als Branche im Arbeitnehmerentsendegesetz. Hier muss die Erweiterung auf Postdienste erfolgen, da die Briefdienste sich nicht mehr eingrenzen lassen und auch aus Gleichbehandlungsgründen. Also nach EU Definition Brief und Paket. Damit kann die gesamte KEP Branche erfasst werden.
Wir schlagen vor, diese Untergrenze bei 7,50 Euro im Osten und bei 8,50 Euro im Westen einzuziehen. Als Vorbild sollte hier der Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche dienen.
„Die Debatte und die Schaffung von Mindestlöhnen darf nicht dazu dienen, unliebsame Wettbewerber vom Markt zu fegen oder solch hohe Hürden aufzubauen, dass gerade Firmen im Osten, keine Chance mehr auf auskömmliches Wirtschaften haben. Denn nur Firmen die Geld verdienen, können investieren und damit Arbeitsplätze schaffen“, sagt Manfred Lein Geschäftsführer des BdKEP