Der Abschluss des Tarifvertrages und die Ungültigkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung für bereits tarifgebundene Betriebe sind trotz aller öffentlichen Beschimpfungen von ver.di und SPD rechtskonform. Von den meisten nicht beachtet, vom Justiziar des BdKEP, Axel G. Günther herausgearbeitet, erlaubt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz dem Bundesminister eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages nur für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 3a AEntG). Dieses ist von den meisten agierenden Personen nicht beachtet worden. Zum einen hat es den Fall noch nicht gegeben, dass ein Gesetz, das für ausländische Arbeitnehmer gedacht ist, unter Ausschluss des Tarifvertragsgesetzes gebeugt wird, um ein politisches Ziel, hier die Monopolverlängerung defacto zu erreichen. Zum anderen hatten alle immer nur das Tarifvertragsgesetz vor Augen, in dem letztlich durch Rechtssprechung klar geregelt ist, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen der für den Arbeitnehmer bessere siegt.
Im vorliegenden Fall geht es jedoch nicht um konkurrierende Tarifverträge, sondern ausschließlich um die Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Sie kann und darf nicht in die grundgesetzlich festgelegte Tarifautonomie eingreifen. Da die kommende Allgemeinverbindlichkeit ausdrücklich gegen den Willen der Tarifkommission erklärt wird und somit außerhalb des Tarifvertragsgesetzes stattfindet, kann der Bundesminister laut Entsendegesetz nur für nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären – m.a.W.: Das Entsendegesetz greift nicht in bestehende Tarifbindungen ein und es kommt daher gar nicht zu konkurrierenden Situationen.
Dem BdKEP ist somit gelungen, der Strategie von verdi, nicht mit dem BdKEP zu reden, einen eigenen Tarifvertrag entgegenzusetzen. Verdi hatte alles darauf angelegt, mit den kleinen und mittleren Postdiensten auf keinen Fall einen Tarifvertrag abzuschließen, um – wie bekannt - allein für die verdi-Mitglieder bei der Deutschen Post einzutreten, aber nicht für Arbeitnehmer des Wettbewerbs. Diese Haltung hat letztlich zur Selbstorganisation der Mitarbeiter der neuen Postbranche in der neuen Gewerkschaft GNBZ geführt.
“Ignoranz und Hochmut waren immer schon ein schlechter Ratgeber“, sagt Rudolf Pfeiffer „ Ich kann nur allen Postbetrieben und deren Mitarbeitern, die den Startschuss noch nicht gehört haben, raten, sich ganz schnell um eine Mitgliedschaft im BdKEP oder der GNBZ zu kümmern.“
Nach Ansicht des BdKEP gilt die Allgemeinverbindlichkeitserklärung auch nicht für die Mitglieder des Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste, also für TNT und PIN, die ebenfalls rechtzeitig einen Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen haben. Sie gehen aber rechtlich in Übereinstimmung mit dem BdKEP einen anderen Weg.