Der BdKEP fordert die Bundestagsabgeordneten bei ihrer morgigen Entscheidung zum Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungsgesetz auf, diesen Grundsatz unserer Demokratie nicht aus den Augen zu verlieren.
Wenn das Ziel der vorliegenden Gesetzentwürfe ist, den Rückgang der Tarifbindungen und damit dem Wildwuchs niedriger Löhne zu stoppen, dann lässt sich dieses gerade durch ein Mehr an Tarifautonomie erzielen, gerade dann, wenn einzelne Branchen sich für allgemeinverbindliche Mindestlöhne aussprechen. Abweichende Löhne sind immer ein Garant für besondere Anpassungen an besondere Situationen und ein Garant für den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Mindestlöhne sollten kein Instrument der Wettbewerbsverhinderung und der heimlichen Einführung eines Staatskapitalismus sein. Doch genau dieser Eindruck entsteht, wenn für Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen die Tarifautonomie und der Wettbewerb der Arbeitnehmervertretungen aufgehoben werden, die in beiden Gesetzen bisher zum Grundbestand gehören.
Markt funktioniert gerade bei Mindestlöhnen durch Tarifautonomie. Der Postsektor hat es gezeigt, dass bei Aufhebung der Tarifautonomie die Verlockung der Wettbewerbsverdrängung durch Großunternehmen und -gewerkschaften zu groß ist. Es ist ganz wichtig, einer deutschen Einheitsgewerkschaft keinen Vorschub zu leisten, sondern eine Vielzahl von Arbeitnehmervertretungen zuzulassen und dies besonders für inhabergeführte Betriebe (KMU), die mit den Arbeitnehmervertretungen der Konzernbetriebe nicht mithalten können.
„Wir brauchen die Tarifautonomie besonders für inhabergeführte Betriebe, die nun mal die Mehrheit der Betriebe in unserem Land sind“, sagt Rudolf Pfeiffer vom BdKEP. „Wir brauchen die Tarifautonomie, um die Wirtschaft nicht vollständig der Macht internationaler Konzerne zu unterwerfen und um zusammen mit den Arbeitnehmervertretern die richtigen Lohnentscheidungen zu treffen.“