Dem zuständigen Finanzministerium muss dazu schlüssig dargelegt werden: "Welche Anwendungsprobleme sich konkret aus den Arbeitszeitaufzeichnungsverpflichtung für Kurier-, Express- und Postunternehmen ergeben?" und "Welche Vorschläge für Vereinfachungen und Abwandlungen die Branche unterbreitet werden können". Mögliche Ausnahmen von der Zeiterfassung stehen unter der Maßgabe, dass die Durchführung von Kontrollen trotz entsprechender Vereinfachungen und Abwandlungen weiterhin möglich sein muss. Weitere Themen in der Abstimmung mit den Ministerien sind Details zur Nachunternehmerhaftung und zu möglichen Bußgeldern.
Vor diesem Hintergrund hat der BdKEP Mindestlohn Workshop am 25.9. in Berlin einen besonderen Stellenwert. Auf dem Workshop werden die Anwendungsprobleme aus der Arbeitszeitaufzeichnungsverpflichtung und mögliche Vereinfachungen im Dialog mit den teilnehmenden Unternehmensvertretern herausgearbeitet. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer Detailinformationen über Inhalte des Gesetzes, Hinweise zur ordnungsgemäßen Umsetzung und sie haben die Möglichkeit, ihre Fragen in der Gruppe oder mit den Experten zu diskutieren.
Im Zusammenhang mit dem Workshop versucht der BdKEP ein gemeinsames Positionspapier mit Nachbar-Verbänden aus der KEP Branche zu initiieren. Es wird sich zeigen, inwieweit es gelingen kann, die brancheninternen Differenzen zugunsten eines gemeinsamen Außenauftrittes in den Hintergrund zu stellen. Der BdKEP fordert die Marktteilnehmer ausdrücklich auf, sich im Interesse des Themas einer gemeinsamen Vorgehensweise nicht zu verschließen.