Die Beschwerde richtet sich gegen die im neuen Arbeitnehmerentsendegesetzes verankerte Aufhebung der Tarifautonomie. Aufgenommen wurde unter anderem der Passus, dass der durch Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag „auf alle unter diesen Geltungsbereich fallenden und nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung findet“. Es handelt sich hierbei um die aus den bisherigen Rechtsverordnungen zu allgemeinverbindlichen Löhnen bekannte Formulierung, die bereits das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für nichtig erklärt haben.
Diese Formulierung ist eine Außerkraftsetzung des Artikel 9 Grundgesetz, der die Koalitionsfreiheit garantiert. Der BdKEP bezweifelt die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise, das Grundrecht auf den freien Abschluss von Tarifverträgen außer Kraft zu setzen. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob ausreichend gesellschaftliche Gründe vorliegen, einen Verfassungsgrundsatz durch politischen Mehrheitsbeschluss aufheben zu können.
Vorsorglich ist durch den BdKEP-Anwalt Axel G. Günther Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz angekündigt, sollte es dem Bundesarbeitsminister einfallen, die bisherige Rechtsverordnung aufzuheben, um mit der Dienstleistungsgewerkschaft verdi, und dem AGV Postdienste (Deutsche Post) erneut einen Antrag auf einen allgemeinverbindlichen Briefdiensttarif auszukungeln. Verdi hat dieses Vorgehen bereits mit Pressemeldung vom 13. Mai angemahnt.