Der BdKEP hat Klage eingereicht, weil er sich in seinen Rechten sieht verletzt, denn er hat für seine Mitglieder mit der Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) am 12. Dezember 2007 einen eigenen Mindestlohntarifvertrag über 6,50 Ost und 7,50 West abgeschlossen. Ausdrücklich ist im Entsendegesetz in § 1 Abs. 3a vermerkt, dass eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch Rechtsverordnung des Bundesministers nur auf nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung findet. Die Mitglieder des BdKEP sind tarifgebunden, so dass gegen sie nicht mit Rechtsverordnung ein anderer Tarifvertrag angeordnet werden darf.
Der erwähnte Passus steht im Entsendegesetz, um auch bei Rechtsverordnungen die Tarifautonomie zu wahren. Olaf Scholz versucht jedoch, ihn rechtswidrig auszuhebeln, in dem seine Verordnung auch für tarifgebundene Arbeitgeber gelten soll. Das stellt eine Verletzung der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie dar. Die Politik will BdKEP-Mitgliedern somit einen Tarifvertrag aufzwingen, der lediglich für ca. 4.000 Arbeitnehmer von Tochterfirmen der Deutschen Post geschlossen wurde. Das ist mit dem Wertesystem des Grundgesetzes nicht vereinbar. Gleichzeitig wurde durch den BdKEP Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt.