In ihrem Bericht stellt die Kommission fest, dass sich bei den Briefsendungen der Wettbewerb langsam entwickelt hat, und einige Anbieter sich wettbewerbswidrig verhalten haben. Konkret zeigt sich dass in Deutschland zum Beispiel an der Entscheidung des Bundeskartellamtes zum Marktmachtmissbrauch der Deutsche Post AG im Bereich der Großkundentarife, der als rechtswidrig festgestellten Portoerhöhung der Deutschen Post AG in den Jahren 2003, 2004 und 2005. Auch die politisch geförderte aber wettbewerbsfeindliche aktuelle Portoerhöhung auf 70 Cent ist in diesem Zusammenhang zu benennen.
Sofern der Gesetzgeber hier nicht gegensteuert, wird sich die Entwicklung aus dem Briefmarkt im Paketmarkt widerholen. Im März 2015 hat die Bundesnetzagentur bekanntgegeben, dass sie im Bereich der Pakete schon heute eine marktbeherrschende Stellung der Deutschen Post/ DHL sieht. Zusammen mit der marktbeherrschende Stellung im Briefmarkt ist das ein teuflischer Gift-Cocktail für den Wettbwerb. Vorteile aus Universaldienst wie die Verbundzustellung ausserhalb der Ballungsräume und das über den Universaldienst mitfinanzierte Netz der Postagenturen werden so auf den Paketmarkt übertragen. Im Briefmarkt gesetzlich verankerte Rechte auf den sogenannten Teilleistungszugang sind im Markt für Waren- und Paketsendungen nicht vorhanden. Dadurch wird der Wettbewerb unverhältnismäßig daran gehindert, eigene flächendeckende Servicedienstleistungen zu entwickeln und erfolgreich am Markt zu platzieren. Einseitige Steuervorteile der Deutschen Post auf Pakete unter 10 kg verschaffen dem Unternehmen erhebliche Kostenvorteile im margenarmen Paketgeschäft.
Diese Mischung aus politisch gewollten und sich aus der marktbeherrschenden Stellung ergebenden Vorteilen behindern besonders den Markteintritt neuer Unternehmen und damit neuer innovativer Serviceangebote. Derzeit sind Startups oder neu in den Markt eintretende mittelständische Kurier-, Express- und Postunternehmen in hohem Maße auf die „Gnade“, der Deutschen Post angewiesen, um ihre Serviceangebote im Markt platzieren zu können.
„Das Fatale daran ist, dass ausgerechnet die disruptiven, den Marktführer bedrohenden Ideen keine Chance haben. Sie werden von diesem aus Eigenschutz natürlich nicht zugelassen. So ist nun auch hier wie in anderen Branchen zu beobachten, dass nur große, global agierend Plattformen in der Lage sind, neue Serviceangebote im Wettbewerb mit der Post auf den Markt zu bringen. Einerseits ist es gut, dass sich dadurch überhaupt etwas bewegt. Andererseits werden nun auch in diesem Bereich wichtige Teile der Wertschöpfung für immer abgegeben und nicht mehr durch die heimische Wirtschaft erbracht.“ so Andreas Schumann, Vorsitzender des BdKEP.