Der BdKEP sieht hierin einen Verstoß gegen EU-Richtlinien und wird gemäß des Beschlusses der Mitgliederversammlung die Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung mit Nachdruck verfolgen.
Der BdKEP hat sich bereits in einem Schreiben an den Staatssekretär Axel Nawrath gewandt und ihn auf die Schieflage seiner Aussagen aufmerksam gemacht.
Die Deutsche Post ist ab 1.1.2008 nicht mehr zum Postuniversaldienst verpflichtet. Sie braucht ihn also nicht erfüllen. Eine steuerliche Belohnung dafür, dass sie trotzdem zum großen Teil die geforderte Grundversorgung erbringen wird, ist nicht gerechtfertigt. Für den Ausgleich möglicher finanzieller Nachteile ist gemäß Postgesetz die Bundesnetzagentur zuständig, nicht das Bundesfinanzministerium. Eine Fortschreibung der Umsatzsteuerbefreiung sieht der BdKEP als Beihilfe zur Steuerhinterziehung an. Bereits die Steuerbefreiung der Postzustellungsurkunden, die nicht zum Universaldienst gehören, ist nach Ansicht des BdKEP eine rechtswidrige Staatsbeihilfe.
Sollte die Umsatzsteuerbefreiung tatsächlich beibehalten werden, hat der Wettbewerb bekanntermaßen einen ca. neunzehnprozentigen Wettbewerbsnachteil gegenüber der Deutschen Post. Es geht nämlich bei dieser Wettbewerbsverzerrung nicht um die steuerliche Sicht der Umsatzsteuerabzugsfähigkeit von Postdiensten, wie Herr Nawrock anmerkt, sondern es geht um die Versender, die nicht umsatzsteuerabzugsfähig sind: Gemeinden, Banken, Ämter, etc.. Sie machen den Großteil der Kunden von Postdiensten aus. Ihnen gegenüber haben die Postdienste einen neunzehnprozentigen Preisnachteil gemessen an den umsatzsteuerfreien Preisangeboten der Deutschen Post. Damit handelt es sich um eine durch nichts zu rechtfertigende Wettbewerbsverzerrung.
„Wir werden entsprechende Schritte gegenüber der EU-Kommission und der Staatsanwaltschaft einleiten, falls nach der Sommerpause nicht erkennbar ist, dass die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post zum 1.1.2008 abgeschafft wird“, stellt der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer klar.