Die augenblickliche Ignoranz gegenüber der Grundsätzlichkeit des Urteils, setzt die Bundesrepublik der Gefahr der Staatshaftung aus. Klagen in Millionenhöhe drohen.
Der BdKEP begrüßte die Klarheit, mit der das Verwaltungsgericht Berlin in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht hat, dass die Rechtsverordnung als ein grundrechtsfeindlicher Eingriff in die Gewerbe- und Berufsfreiheit aufzufassen ist. Das Arbeitnehmerentsendegesetz lässt einen Eingriff in bestehende Tarifverträge nicht zu.
Das Urteil weist dabei über die Postbranche hinaus. Es ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Diskussion um Mindestlöhne, die nur über die demokratischen Gremien auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes entschieden werden können. Hier ist eine Allgemeinverbindlichkeit Rechtens.
Der BdKEP fordert Bundesarbeitsminister Scholz in dem Schreiben auf, zu den Kernzielen des Koalitionsbeschlusses von Meseberg zurückzufinden. Die Bundesregierung hatte in der Abschlusserklärung ihrer Klausurtagung im August 2007 die Sozialpartnerschaft der Tarifvertragsparteien als das Herzstück des Arbeits- und Wirtschaftsrechts herausgestellt und dazu vereinbart, in erster Linie die Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie zu fördern.
Deutschland wird Schaden nehmen, wenn künftig in Wahlkämpfen Lohnversprechungen gemacht werden, die dann von anderen zu bezahlen sind. Die Tarifvertragsparteien können ihre Verhältnisse zuverlässig einschätzen, welche Leistungsfähigkeit in den Branchen besteht. Deshalb ist die Tarifautonomie das wichtigste Instrument, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen zukunftsorientiert auszugleichen. Eine Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes, wie bereits von Olaf Scholz vorgeschlagen, führt nur zu wirtschaftlichen Verwerfungen, wenn Löhne gegen den Willen der Tarifparteien und -kommissionen staatlich festgelegt werden.
Der BdKEP fordert daher den Bundesarbeitsminister auf, seine Berufung gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zurückzunehmen und an einer positiven Entwicklung des Postmarktes und seiner Löhne mitzuwirken.