Das Bundeskartellamt sieht zwar im Umsatzsteuerprivileg der Deutschen Post einen wettbewerbsverzerrenden Effekt zum Nachteil der Wettbewerber, aber keine Möglichkeit aus wettbewerblichen Gründen tätig zu werden, da dass Verhalten der Deutschen Post durch ein gültiges Steuergesetz gedeckt wird.
Der BdKEP hat sich deshalb an die EU-Kommission Wettbewerb sowie die Kommission Steuern und Zölle gewandt und seine Beschwerde von 2005 erneuert. Das bestehende Vertragsverletzungsverfahren sollte jetzt aufgrund des EuGH-Urteils zügig zum Abschluss gebracht werden. Auch während der Vorbereitungen zu einer Bundestagswahl ist die Regierung handlungsfähig. Die gegenwärtige Untätigkeit ist für den Wettbewerb und das politische Klima untragbar.