Der Markt wird nicht mehr nach Dienstleistungen betrachtet (Kurier – Express – Post) mit sich überschneidenden Produkten, sondern eingeteilt in lizenzpflichtige und nicht lizenzpflichtige Produkte. Obendrein wird der Paketmarkt auf 20 kg begrenzt. Es bedarf nicht viel Kenntnis, um diese Grenzziehung als marktfremd zu entlarven.
Die vorgelegte Marktbetrachtung läuft darauf hinaus, dass hier ein Markt auf ein Gesetz, das Postgesetz, zurechtgestutzt werden soll, statt dass ein Gesetz einer Marktentwicklung anzupassen wäre, wie es üblicherweise geschieht. Lizenzpflicht oder Nicht-Lizenzpflicht ist keine Markteinteilung, sondern eine Regulierungseinteilung. Sie provoziert, dass niemand mehr weiß, ob beispielsweise Expresspakete noch Marktchancen haben oder nicht oder ob sie überhaupt noch im Angebot sind. Die Regulierungssichtweise wird als Markteinteilung ausgegeben.
Hinzu kommt, dass die regulatorische Betrachtung eine Marktbetrachtung ist, die sich gegen internationale Vergleichbarkeiten abschottet. Während Briefdienstleistungen weltweit bis 2000 Gramm definiert sind, stößt die deutsche Einteilung schon im Nachbarland Österreich auf ihre Grenze. In Österreich besteht eine Lizenzpflicht nur für Briefe bis 50 Gramm. Hinzu kommt die uralte postalische Betrachtungsweise aus den Tagen der Reichspost, dass Büchersendungen und Kataloge keine Pakete sind.
Bei genauerem Hinsehen fällt auf, dass der express and postal market, wie er europäisch genannt wird, zurechtgestutzt wird auf die Produktpalette der Deutschen Post. Sie wäre damit zukünftig das Unternehmen, das die Maßstäbe für die Betrachtung des Marktes setzt.
Der BdKEP fordert, dass die Bundesnetzagentur endlich ihre alten Post-Zöpfe abschneidet und sich wandelt zu einer zeitgemäßen Marktbetrachtung und damit auch zu Erkenntnissen kommt, was marktbehindernd am Postgesetz sein könnte.