Das wesentliche Anliegen des BdKEP ist hierbei, dass beide Gesetze das Grundrecht Art. 9 auf Koalitionsfreiheit von Tarifpartner einschränken. In beiden Gesetzen bestand bisher ausdrücklich der Vorrang der Tarifautonomie. Auch das Verwaltungsgericht in Berlin hat sich in seinem Urteil zur Rechtsverordnung Postmindestlohn kritisch geäußert, falls die Tarifautonomie durch neue Gesetzesfassungen eingeschränkt werden sollte.
So hat das Verwaltungsgericht u.a. die Rechtsverordnung Postmindestlohn für nichtig erklärt, weil sie die im Arbeitnehmerentsendegesetz garantierte Tarifautonomie aufhebt. Das bisherige Arbeitnehmerentsendegesetz besagt, dass jede Allgemeinverbindlichkeit von Tarifen sich bestehenden Tarifverträgen unterzuordnen hat.
Der erneute Versuch des Bundesarbeitsministers Scholz, seine Vorstellung von Allgemeinverbindlichkeit und Mindestentgelten durchzusetzen, verletzt entscheidende Grundrechte unserer Verfassung. Dagegen setzt sich der BdKEP entschieden zur Wehr.
„Wenn es darum geht, mit den neuen Gesetzen Möglichkeiten zu schaffen, tariflose und prekäre Zustände abzuschaffen, dann ist das in Ordnung,“ sagt Rudolf Pfeiffer, Vorsitzender des BdKEP, „aber dafür muss man ja nicht gleich Grundrechte abschaffen. Beide Gesetze lassen sich auch ohne diese Grundrechtsverletzungen gut umsetzen.“
Ähnlich sehen dies der Bundesratsausschuss für Arbeit und Sozialpolitik sowie der Wirtschafts- und der Finanzausschuss: Beide Gesetze sollten miteinander harmonisiert werden und auf keinen Fall die Möglichkeit eigener Tarifabschlüsse außer Kraft setzen. Ungeklärt bleibt die Höhe der Kosten, die auf Bund und Länder und Wirtschaft zukommen, allein schon durch die notwendige Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung.