Der Bundesrat ist damit nicht der Empfehlung des eigenen Wirtschaftsausschusses gefolgt zu prüfen, ob auch eine generelle Umsatzsteuerpflicht auf alle Postdienstleistungen mit dem EuGH-Urteil vereinbar ist. Nach Auffassung des BdKEP ist es vereinbar, da kein Postunternehmen in Deutschland zum Universaldienst hoheitlich verpflichtet ist und auch absehbar nicht wird.
Weder Bundesrat noch die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft, die ebenfalls die Prüfung des vorliegenden Gesetzentwurf empfehlen aus Sorge um eine allerdings anzuzweifelnde Erhöhung der Portokosten für Versicherungen, Banken und Wohlfahrtsverbände, haben offenbar verstanden, dass die Bindung der Umsatzsteuerbefreiung an Allgemeine Geschäftsbedingungen der Freibrief für die Deutsche Post ist, für jede Geschäftssituation eine individuelle AGB aufzustellen. Oder haben Sie es verstanden?
Die Deutsche Post könnte damit selbst entscheiden, wann ein Porto mit und wann ohne Umsatzsteuer für sie von Vorteil wäre. Das wäre weder Steuergerechtigkeit noch Wettbewerbsgleichheit. Es wäre das Ende der Liberalisierung des Postmarktes und der Verlust vieler Arbeitsplätze.
„Diese Regierung, die angetreten war, unter allen Umständen gleiche Wettbewerbschancen im Postmarkt herzustellen, sollte keine grundlegende Änderung am Gesetzentwurf vornehmen, um nicht das letzte bisschen Vertrauen des Mittelstandes in die Politik zu verlieren“, so Rudolf Pfeiffer, Vorsitzender des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. „Wahrscheinlich bleibt bei so viel Zweifel nur noch die gerechteste aller Lösung übrig: Umsatzsteuer auf alle Postdienstleistungen, wie es der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates und einst die FDP vorgeschlagen hat.“