Der BdKEP vertritt die Rechtsauffassung, dass bereits seit Jahresbeginn 2008 die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post EU-rechtswidrig ist. Auch diese jetzt vorgelegte Zwischenlösung ändert daran nichts, denn seit 2007 läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzulässiger staatlicher Beihilfen. Auch einen „Blauen Brief“ des EU Kommissars Mc Greevy hat die Bundesregierung in dieser Sache bereits erhalten
Rudolf Pfeiffer, Vorsitzender des BdKEP: „Es ist verrückt. Der Finanzminister spielt regelrecht Roulette mit den Steuern der Bürger und den Betriebsergebnissen seiner eigenen Deutschen Post. Und das in diesen Zeiten der Finanzkrisen.“
Die staatliche Beihilfe, die hier der Bundesfinanzminister leistet, kann für ihn und die Deutsche Post teuer werden. Zum einen werden die Steuersubventionen zurückgezahlt werden müssen, was weiter auf den Aktienkurs drückt, zum andern dürfte eine satte Strafzahlung fällig werden. Entscheidungen der EU sind zum Jahresende zu erwarten. Die Koalition wäre gut beraten, wenigstens die Übergangsfristen abzukürzen, um den möglichen Schaden zu begrenzen.