Es ist die Politik, die versagt. Der Transport von Gütern erfordert nach dem Güterkraftverkehrsgesetz eine unternehmerische Ausbildung. Es ist nach dem Fahrpersonalgesetz verboten, Stücklöhne zu zahlen, sofern Fahrzeuge ab 2,8 t zul. Gesamtmasse eingesetzt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist derart unterbesetzt, dass sie die verdeckte Schwarzarbeit z.B. im Paketzustellbereich nicht aufzudecken vermag.
Darüber hinaus bestehen für Paketzusteller Tariflöhne, die nach gängiger Rechtsprechung nur um 30 Prozent unterschritten werden dürften.
„Es ist ja einem Paketdienst nicht zu verdenken, dass er sich billige Subunternehmer vom Markt besorgt, solange der Markt diese ihm bietet“, sagt Rudolf Pfeiffer. „Wir brauchen deshalb eine „Politik der sozialen Verantwortung“, um die Aussage von Michael Otto zur sozialen Verantwortung von Unternehmen aufzugreifen.“
Der BdKEP fordert daher zum einen eine Diskussion, ob eine Unternehmensgründung nicht ganz allgemein eine Unternehmerprüfung voraussetzt, wenn Betriebswirtschaft schon nicht in der Schule gelehrt wird. Zum anderen sollten die bestehenden Gesetze auch durchgesetzt werden.