Hierfür hatte der BdKEP lange gekämpft, denn die Postgesetznovelle ermöglicht ein Stück mehr Wettbewerbsgerechtigkeit: Die Deutsche Post als marktbeherrschendes Unternehmen müsste nach dem Entwurf auch ihre Verträge im Wettbewerbsbereich der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorlegen.
„Damit dürfte es schwer werden, noch besonders niedrige Preise bestimmten Großkunden anzubieten auf Kosten kleiner Versender und des Wettbewerbs“, resümiert Rudolf Pfeiffer, der Vorsitzende des BdKEP. „Es wäre ein weiteres Stück Wettbewerbsgerechtigkeit im Postmarkt hergestellt.“
Doch noch ist nichts entschieden, denn die große Frage bleibt, wie der Bundestag darauf reagiert und ob der Bundesrat mit seinen neuen Mehrheitsverhältnissen mitspielt. Dieser hatte bereits im Vorwege eine Änderung des Postgesetzes trotz der Empfehlungen der Monopolkommission erst gar nicht in Erwägung gezogen.