Aus dem Wirtschaftsministerium ist zu hören, dass es ein Eckpunktepapier zur Überarbeitung des Postgesetzes gibt, in dem die Preisfreiheit des Marktbeherrschers Deutsche Post eingeschränkt werden soll. Es ist eine alte Forderung des BdKEP, das Postgesetz in diesem Punkt dem Telekommunikationsgesetz anzupassen und Preise für Großversender jeweils vorab der Bundesnetzagentur bekannt zu geben, so dass diese ein Chance hat, bei Missbrauchsverdacht einzuschreiten. Geschieht diese Anpassung nicht, wird es nie nennenswerten Wettbewerb geben.
„Die Teilleistungspreise der Deutschen Post, denen die Bundesnetzagentur letztes Jahr zu schnell nicht widersprochen hat und auch die Infopostpreise sind ein Instrument der Wettbewerbsverdrängung“, so der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer. „Darüber hinaus weiß niemand, welche Preise bzw. Kompensationsgeschäfte die Deutsche Post großen, aber auch kleineren Versendern anbietet, da die Verträge seit 2008 nicht mehr vorgelegt werden müssen.“
Leider sind die Gespräche zwischen den Finanzverwaltungen und der Deutschen Post bezüglich der Umsatzsteuer noch sehr geheimnisvoll. Doch da Appel die Angelegenheit zur Chef-Sache erklärt hat, ist davon auszugehen dass mehr Steuergerechtigkeit zu erwarten ist, soweit es die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie und das EuGH-Urteil von 2009 zulassen.
Auf europäischer Ebene lässt allerdings eine Änderung der Steuerungerechtigkeit noch auf sich warten. Zumindest in Deutschland ist die Deutsche Post nicht das einzige Unternehmen, das Briefsendungen auch von kleinen Gewerbetreibenden und Verbrauchern annimmt und befördert. Die Flut der Briefmarken, Annahmestellen und Briefkästen des Wettbewerbs, insgesamt mehr als die Deutsche Post, verdeutlicht es.