Spätestens mit der Liberalisierung des Deutschen Postmarktes am 1. Januar 2008 sieht der BdKEP in der Steuerbefreiung eine unzulässige Subvention eines Privatunternehmens, da die Deutsche Post nicht mehr zum Universaldienst, das ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Briefen, Paketen und Zeitungen, verpflichtet ist. Seit Jahresbeginn ist die Gesamtheit aller Post- und Paketdienste für den Universaldienst zuständig.
Der BdKEP wendet sich auch gegen den jetzt vorgelegten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Durch ihn sollen diejenigen Postunternehmen von der Umsatzsteuer befreit werden, die den Universaldienst in seiner Gesamtheit flächendeckend erbringen. Da die Betonung auf „Gesamtheit“ liegt, kommt im Ergebnis kein anderes Unternehmen als die Deutsche Post für die Umsatzsteuerbefreiung in Frage, zumal derzeit kein Postdienst gleichzeitig neben Briefen auch Pakete im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland flächendeckend zustellt. Die von der Bundesregierung im Postmarkt hervorgerufenen Wettbewerbsverzerrungen sollen somit fortgesetzt werden.
„Solch einen plumpen Versuch, die Deutsche Post zu subventionieren, habe ich noch nicht erlebt, sagt der Vorsitzende des BdKEP, Rudolf Pfeiffer. „Wir haben die EU sofort über diese Ungeheuerlichkeit in Kenntnis gesetzt.“
Sollte die EU-Kommission die Einschätzung des BdKEP vom Vorliegen einer ungerechtfertigten Steuersubvention bzw. Staatsbeihilfe teilen, so kann auch angeordnet werden, dass die Deutsche Post AG den Wert der Steuersubventionen an den Staat zurückzahlen muss, so die Einschätzung des BdKEP-Anwaltes Axel G. Günther.