Der Sozialgedanke vieler EU-Parlamentarier, dass es unerheblich sei, ob ein selbständiger oder ein angestellter Fahrer lenkt, beide werden gleichermaßen müde, ist nicht von der Hand zu weisen. Doch das Parlament denkt nur an sog. Scheinselbständige und meint damit selbstfahrende Selbständige.
In Deutschland z.B. gibt es keine Scheinselbständigen, dafür haben Gesetzgebung und Gerichtsurteile gesorgt. Scheinselbständigkeit ist ein flüchtiges Zwischenstadium zwischen einer scheinbaren Selbständigkeit und einem Angestelltenverhältnis, das in dem Moment rückwirkend verschwindet, sobald die Selbständigkeit als Schein erkannt wird.
Die EU-Kommission ist somit aufzufordern, europäisch klare Grenzen zwischen Selbständigkeit und Angestelltenverhältnis zu ziehen, wie dieses in Deutschland möglich ist. Dann sind die Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten ausreichend, denen auch Selbständige unterliegen.
Die augenblickliche Parlamentsentscheidung ist jedoch nur eine Entscheidung von weiteren Entscheidungen, die zu erwarten sind. Es schwelen noch die Diskussionen um Geschwindigkeitsbegrenzungen für Transporter und die Einbeziehung aller Lieferwagen in die Lenk- und Ruhezeitenvorschriften. Auch hier galoppieren Sozialstaatsfantasien in den sozialstaatlichen Bürokratismus, denn bei allgemein üblicher Geschwindigkeitsbegrenzung auf Straßen einschließlich Autobahnen in Europa ist diese Diskussion der Parlamentarier unter das Kapitel Eurobürokratismus einzuordnen
Der BdKEP hat sich schon vor Jahren stark gemacht für entsprechende Fahrer-Qualifizierungsprogramme, die sogar durch die Berufsgenossenschaft gefördert wurden. Solche Programme erübrigen staatliche Maßnahmen. Nach Ansicht des Vorsitzenden Rudolf Pfeiffer ist „dem EU-Parlament positives Denken nahezulegen: Qualifizierung der Fahrer durch staatlich unterstützte Aufklärung statt zweifelhafte Verbotsregelungen.“