Die Entscheidung ist gegen das Votum des BdKEP gefallen, der nachweisen konnte, dass von den derzeit ca. 600.000 Kleintransportern durch neue Ausnahmeregeln nur noch ein geringer Anteil von höchstens 10 Prozent der Fahrzeuge von der Verordnung betroffen ist. Handwerkerfahrzeuge und Fahrzeuge, bei denen für den Fahrer das Lenken nicht die Haupttätigkeit ist, sind von der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen.
Besonders hervorzuheben ist, dass Fahrzeuge bis 7,5 t Gesamtmasse im Nahverkehr (50 km) nicht den Lenk- und Ruhezeiten unterliegen, wenn sie entweder gasbetrieben sind oder zu Unternehmen gehören, die den Post-Universaldienst anbieten. Universaldienst ist gekennzeichnet als die Beförderung von Briefen (adressierte schriftliche Mitteilungen) bis 2 kg, Paketen bis 20 kg und Zeitungen und Zeitschriften. Hier folgt die deutsche Fahrpersonalverordnung den Vorgaben der EU-Verordnung.
Der BdKEP erwartet allerdings eine starke Verunsicherung bei Kontrollen, da vielfach in Unkenntnis des Postgesetzes nur die Deutsche Post als Universaldienstleistungsanbieter gilt und bekanntlich politische Bestrebungen z.B. der SPD in diese Richtung zielen. Der BdKEP bietet Unterstützung an, falls es zu Differenzen kommt.