First Mail ist eine hundertprozentige Tochter der Deutschen Post. Sie hat die Konsolidierung von Briefen unter dem Preis der Deutschen Post für Massenbriefe angeboten. Dieses haben nun Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt untersagt.
Die Entscheidung ist bedeutsam für den Postmarkt. Es macht nun für die Deutsche Post keinen Sinn mehr, Briefdienste aufzukaufen um damit die offiziellen und genehmigten Preise des marktbeherrschenden Unternehmens zu umgehen und billiger anzubieten. Hier ist ein Riegel vorgeschoben und der Postmarkt kann aufatmen. Denn seit dem Kauf von First Mail im Jahre 2003 besteht die Bedrohung, dass die Deutsche Post den Wettbewerbsmarkt durch Billigtöchter untergräbt.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass die BK 5 in ihrer Beurteilung umgeschwenkt ist und die Konzernverbundenheit von Deutscher Post und ihren Töchtern herausgestellt hat. Die Tochterunternehmen fallen somit ebenfalls unter die kartellrechtliche Betrachtung der Marktbeherrschung, jedenfalls solang die Deutsche Post marktbeherrschend ist.