Der BdKEP hatte zusammen mit Rechtsanwalt Axel G. Günther den Stempel entwickelt – ein Kreis mit Datum und Name des nutzenden Briefdienstes und der Bezeichnung „KEPnet Poststempel“ – um allen Postdiensten die kostenfreie Nutzung eines postalischen Tagesstempels zu ermöglichen. Dies geschah vor dem Hintergrund von Angriffen der Deutschen Post AG auf Wettbewerber, die das Klischee des Tagesstempels nutzten. Die Briefdienste sind auf einen Poststempel angewiesen im Hinblick auf die bekannte rechtserhebliche Formulierung: „Es gilt das Datum des Poststempels“.
Ab dem Jahr 2001 hatte die Deutsche Post AG den in ihrem Briefverkehr üblichen kreisrunden Tagesstempel und weitere ähnliche Kreise mit und ohne Querstriche markenrechtlich schützen lassen. Der BdKEP hatte 2004 die Löschung dieses Markeneintrages erwirkt. Die Markenstelle des Bundespatentamtes teilte die Auffassung des Verbandes, dass der Markeneintrag der Deutschen Post AG sittenwidrige Zwecke verfolgte. Der Verband hatte aber vorsichtshalber zwei Jahre zuvor selbst den Markenschutz eines Tagesstempels, nämlich den KEPnet-Poststempel, beantragt, da klar war, dass die Auseinandersetzung mit der DPAG Zeit beanspruchen wird und während dieser Zeit die neuen Briefdienste nicht ohne Risiko einen Tagesstempel in der alt bekannten Form nutzen können. Nach fünf Jahren Verfahrensdauer ist dieser Markenrechtsstreit beendet. Der KEPnet-Poststempel ist sicher. Die Beschwerde der Deutschen Post gegen die Löschung des „Tagesstempel“ ist allerdings noch am Bundespatentgericht anhängig.