Die Aussetzung der vorliegenden Vergabeverfahren hat zur Konsequenz, dass alle Vergabeverfahren ausgesetzt werden müssten, da sie durch die Entscheidung des OLG Koblenz zu Fall gebracht werden können. Das gilt mit Sicherheit für Rheinland-Pfalz, aber indirekt für alle Bundesländer, die ein Tariftreuegesetz oder ähnliche Verordnungen erlassen haben.
„Wenn in einem Vergabeverfahren eine Verpflichtungserklärung zu Mindestlöhnen verlangt wird und der Bieter rügt, dann werden sich auf dem Rechtsweg im Zweifel die Vergabekammern dem OLG Koblenz anschließen müssen und die Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH aussetzen“, so der BdKEP-Anwalt Axel G. Günther, der obiges Verfahren der Regio Post Pfalz geführt hat. Das bedeutet bei genauer Betrachtung, dass derzeit keine Vergabeverfahren der öffentlichen Hand durchgeführt werden können.
Darüber hinaus hat der Koblenzer Senat im Rahmen der mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass die Deutsche Post in Vergabeverfahren nicht mit steuerbefreiten Preisen zugelassen werden kann, sofern keine entsprechende individuelle Bescheinigung der für sie zuständigen Oberfinanzdirektion vorliegt. Preise in Vergabeverfahren sind individualvertraglich vereinbarte Preise und somit von der Steuerbefreiung für Universaldienstleistungen nicht erfasst.
Die Entscheidung über diesen Teil der Verfahren wurde bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt. Eine Entscheidung des EuGH ist frühestens in zwei Jahren zu erwarten. Inzwischen wird der Mindestlohn der Länder, der vielfach über 8,50 Euro liegt, durch den gesellschaftlich allgemeinen Mindestlohn ersetzt werden. Bezüglich der Netto-Preise der Deutschen Post in Vergabeverfahren (PZA Postzustellungsaufträge) wird sich der BdKEP um ein neues Verfahren bemühen.