In diesem Zusammenhang bekennt sich der BdKEP ausdrücklich zu der geplanten Höhe des Mindestlohns. Strukturschwache Länder sollten jedoch grundsätzlich eine Übergangsfrist zur Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn bis 31.12.2016 erhalten. Der längere Übergangszeitraum ermöglicht es KEP-Unternehmen, sich in diesen Regionen besser auf die wirtschaftlichen Folgen der gesetzlichen Vorgaben einzustellen. Dadurch wird die grundgesetzlich vorgeschrieben Daseinsvorsorge im Bereich Post sichergestellt. Denn, die derzeitig vorgesehene Bedingungen für Übergangsregelungen haben sich schon jetzt als praxisfern erwiesen. Gewerkschaften zeigen sich branchenübergreifend nicht bereit, entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
Mindestlohn: BdKEP fordert Aufnahme des Leistungslohns in den Gesetzentwurf
Gesetzentwurf schafft leistungsbezogene Entlohnung von Mitarbeitern faktisch ab
In diesem Zusammenhang bekennt sich der BdKEP ausdrücklich zu der geplanten Höhe des Mindestlohns. Strukturschwache Länder sollten jedoch grundsätzlich eine Übergangsfrist zur Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn bis 31.12.2016 erhalten. Der längere Übergangszeitraum ermöglicht es KEP-Unternehmen, sich in diesen Regionen besser auf die wirtschaftlichen Folgen der gesetzlichen Vorgaben einzustellen. Dadurch wird die grundgesetzlich vorgeschrieben Daseinsvorsorge im Bereich Post sichergestellt. Denn, die derzeitig vorgesehene Bedingungen für Übergangsregelungen haben sich schon jetzt als praxisfern erwiesen. Gewerkschaften zeigen sich branchenübergreifend nicht bereit, entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.