Im Gegensatz zu anders lautenden Pressemeldungen nehmen BdKEP-Mitglieder dieses Angebot als Ausgleich für die überhöhten Mindestlöhne gern an. Es besteht jedoch erheblicher Zweifel, dass dieser Beschluss umgesetzt werden kann, denn nach allen Informationen des BdKEP scheint an vielen Stellen der Politik die Verworrenheit dieses Beschlusses nicht deutlich zu sein.
Ab 1. Januar 2008 erbringt die Gesamtheit aller Postdienstleistenden den Universaldienst. Zum Universaldienst gehören die Annahme, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 2000 Gramm einschließlich der Eil- und Einschreibbriefe (Kurierbriefe), der Nahnahme- und Wertbriefe, von Paketen bis 20 kg und von Zeitungen und Zeitschriften. Des Weiteren sind 12.000 Annahmestellen erforderlich und alle 1.000 m in geschlossenen Ortschaften ein Briefkasten. Briefe müssen zu 80 % flächendeckend am nächsten Tag zugestellt sein (Pakete am übernächsten Tag), sofern sie bis 17 Uhr eingeliefert wurden. M.a.W. der Universaldienst dient dem Verbraucherschutz und es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, dass dieses alles von nur einem Unternehmen geleistet werden muss.
Sollte die Koalitionsabsprache umgesetzt werden, sind nicht nur alle Briefdienste von der Umsatzsteuer befreit, sondern auch alle Paketdienste und Zeitungszustellungen sowie die Kurier-, Taxen und Frachtdienste, soweit sie Teilleistungen innerhalb der Beförderungskette erbringen und dafür sorgen, gleich durch welche Firma, dass der Brief aus Hintertupfing auch auf der Hallig ankommt.
Das lässt sich mit Sicherheit nicht mit der EU-Auffassung über die Umsatzsteuerbefreiung von öffentlichen Posteinrichtungen vereinbaren. Es wäre auch ein großer Steuereinnahmenverlust für den Staat, ganz zu schweigen vom steuerlichen Chaos, einzelne Leistung als steuerlich befreit behandeln zu müssen und die nicht gegenrechenbare Mehrwertsteuer auf die Portopreise aufschlagen zu müssen.
Sollte die Koalitionsabsprache dahin tendieren, nur ausgewählte Postdienste von der Umsatzsteuer zu befreien, die die gesamte Bundesrepublik aus einer Hand bedienen, so wäre nur wieder die Deutsche Post von der Umsatzsteuer befreit. Und auch hier wäre die Befreiung fragwürdig, da sich die Deutsche Post vieler Erfüllungsgehilfen bedient. Zumindest lässt sich aus keinem Gesetz und keiner Verordnung herleiten, dass nur Firmen ohne Erfüllungsgehilfen Universaldienst leisten können.
Der BdKEP zieht daraus den Schluss, dass die Koalitionsvereinbarung mit sehr heißer Nadel gestrickt wurde und nur noch die Möglichkeit besteht, § 4 Nr. 11b im Umsatzsteuergesetz, der ausschließlich die Deutsche Post von der Umsatzsteuer befreit, ersatzlos zu streichen. Diese hat, so in diversen öffentlichen Äußerungen nachzulesen, gegen eine Umsatzsteuerpflicht keine Einwände.