Im Gegensatz zu manchen Pressemeldungen sieht der Regierungsentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes nicht die Beibehaltung des Steuerprivilegs für die Deutsche Post vor, sondern deren weitestgehende Abschaffung. Umsatzsteuerabzugsfähige Geschäftskunden mögen das gelassen sehen. Aber Banken, Versicherungen, Gemeinden und Behörden verlieren den Vorteil, dass die Preise der Deutschen Post bisher umsatzsteuerfrei waren. Bei dieser Gleichstellung kann nun der Wettbewerb mit seinen Angeboten aufholen.
Umsatzsteuerbefreit kann die Deutsche Post auf Antrag nur noch gegenüber Kleinversendern und Verbrauchern sein, die nach wie vor den vollen Preis für Briefe und Pakete zahlen. Doch das ist ein ganz geringer Anteil des gesamten Versandaufkommens. Niemand zwingt die Deutsche Post, diesen Antrag zu stellen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen funktioniert auch ohne Umsatzsteuerbefreiung. Sie trägt nichts zum Erfolg der Versorgung bei.
Der BdKEP kann dem Regierungsentwurf zustimmen, da wahrscheinlich 90 Prozent des gesamten Postaufkommens umsatzsteuerpflichtig wird. Vielleicht gelingen ja noch ein paar Gesetzestextverbesserungen, die den Erfolg einer Klage der Deutschen Post stark einschränken.
Doch man sollte sich nichts vormachen: Der Regierungsentwurf ist ein Kompromiss. Er ist faul, weil er eine Selbstverpflichtungserklärung zum Universaldienst voraussetzt, die rechtlich ein Nullum, im Postgesetz nicht verankert ist und jederzeit wieder umgestoßen werden kann. Und er hindert den Bürger, den Wettbewerb zu nutzen, weil der Wettbewerb mit Umsatzsteuer abrechnen wird. Denn es ist nicht anzunehmen, dass überhaupt ein Postbetrieb einen Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung stellen wird, denn Investitionen verteuern sich dadurch deutlich. Der Bürger bleibt auf die in diesem Bereich wahrscheinlich umsatzsteuerfreie Deutsche Post angewiesen, was sich wiederum nachteilig auf strukturschwache Gebiete auswirkt.