Im Koalitionsvertrag wird versprochen, dass keine steuerlichen Ungleichbehandlungen mehr entstehen sollen. Der BdKEP begrüßt dieses ausdrücklich, entspricht es doch seiner langjährigen Forderung nach formaler Wettbewerbsgleichheit. Dann folgt der Satz: „Nach dem EuGH-Urteil bleibt die Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen umsatzsteuerfrei.“ Dieser Satz löst die wilden Spekulationen aus.
Der BdKEP steht in dieser Frage zweifelsfrei zum Grundgedanken des Postgesetzes: Die Grundversorgung wird im Wettbewerb erbracht, mal besser durch Unternehmen A, mal noch besser von Unternehmen B, von manchen Unternehmen nur in Teilen. Es bedarf keiner Verpflichtung zur Grundversorgung, da kein Mangel besteht, wie die Bundesnetzagentur immer wieder betont. Somit kann jedes Unternehmen erklären, es sei Grundversorger - Universaldienstleistungsanbieter. Der bisherige Gesetzentwurf sieht es so vor.
Nach Ansicht des BdKEP und bei Anwendung des Postgesetzes und unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben kann umsatzsteuerbefreit jedoch nur das Unternehmen sein, das von der Bundesnetzagentur zum Universaldienst verpflichtet wurde. Da kein Mangel besteht, gibt es derzeit kein Unternehmen, das zur Grundversorgung verpflichtet ist. Das aber wäre nach Ansicht des BdKEP die Voraussetzung für eine Umsatzsteuerbefreiung nach EU-Recht und EU-Rechtsprechung.
So bleibt abzuwarten, ob diese Regierung die alte Gesetzesvorlage wieder hervorzieht, um keine Zeit mit Debatten zu verlieren. Der alte Gesetzentwurf würde bewirken, dass die meisten Sendungsmengen auch bei der Deutschen Post umsatzsteuerpflichtig sein werden, Porto für Verbraucher und Versender kleiner Mengen, sofern sie voll bezahlt werden, umsatzsteuerfrei bleiben.
Der BdKEP wünscht sich allerdings an dieser Stelle mehr Mut der neuen Regierung zu klaren Lösungen. Denn echter Wettbewerb kommt nur dort auf, wo alle postalischen Dienstleistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Umsatzsteuerbefreiung in Teilbereichen wird die Wettbewerbsentwicklung in diesen Bereichen stark behindern. Der Bürger hätte längerfristig das Nachsehen, da es für ihn keine günstigen Angebote geben wird.
Und es bleibt abzuwarten, ob die EU den Kompromiss aus der vergangenen Regierungszeit akzeptieren wird, da die rechtsverbindliche Verpflichtung von Postunternehmen zur Grundversorgung fehlt – Grundlage des EuGH-Urteils TNT gegen Royal Mail.