Die Postbranche ist durch das derzeitige Postgesetz ein pathologischer Fall und das Umsatzsteuergesetz EU-regelwidrig. Das sind in etwa die Worte von Prof. Christian Koenig auf dem Lizenznehmerforum der Bundesnetzagentur in Berlin, Direktor des „Zentrum für Europäische Integrationsforschung“ der Universität Bonn.
„Der Wettbewerb dümpelt nach unserer Kenntnis bereits wieder unter der Zehn-Prozent-Marke“, fügt Rudolf Pfeiffer hinzu. „Er braucht aber einen Anteil von 25 – 30 Prozent des Gesamtmarktes, um nicht unterzugehen.“
Hindernis der Postmarktentwicklung ist der fehlende politische Wille, den Markt wirklich liberalisieren und die Deutsche Post in ihre Schranken weisen zu wollen. Hindernis ist aber auch eine schon nach zwölf Jahren verstaubte EU-Postdienste-Richtlinie, an der sich das Postgesetz orientiert. Die in der Richtlinie formulierten Universaldienstleistungen, die die Richtschnur aller Überlegungen zu Postdienstleistungen sind, sind nicht marktgerecht.
„Das ist nicht verwunderlich, denn schließlich haben vor zwölf Jahren die Postmonopole noch die Maßstäbe diktiert“, fährt Rudolf Pfeiffer fort. „Es sind schlicht die damaligen Beförderungsleistungen der Staatsunternehmen, die der Postbranche in das Stammbuch geschrieben wurden, um auch nach der Liberalisierung ihre Marktmacht behaupten zu können. Sie taugen nur noch dazu, wundersame Blüten in einem völlig verfehlten Umsatzsteuergesetz hervor zu treiben.“
Die vom BdKEP bemängelten Universaldienstleistungen haben sich nicht in einem freien Postmarkt entwickelt aufgrund einer Marktnachfrage, sondern sind rein angebotsdiktiert aufgrund der Maßstäbe, die die Staatsunternehmen entsprechend ihrer Beförderungsmöglichkeiten setzten. Sie sind im digitalen Zeitalter den Bedürfnissen nach schriftlicher Kommunikation nicht mehr angemessen. Angemessenheit kann sich nur in einem freien Markt entfalten, der auf Kundenbedürfnisse reagiert, so jede Wirtschaftstheorie.
Die Europäische Kommission nimmt nun einen neuen Anlauf und hat eine europäische Regulierungsbehörde ins Leben gerufen, in die die nationalen Regulierungsbehörden ihre Vertreter entsenden. Der BdKEP begrüßt diese Entscheidung und setzt mit dieser „European Regulators Group for Postal Services“ auf frischen Wind in den sonst von Staatsunternehmen dominierten Diskurs. Statt Regulierung fordert der BdKEP aber das in der Wirtschaft übliche Verfahren der Wirtschaftsförderung ein. Denn es ist Grundprinzip dieser Wirtschaftsordnung, gefährdete Märkte vorübergehend zu stützen.