Dabei ist nicht nur das Postgesetz zu ändern und damit der Regulierungsrahmen, sondern die Monopolkommission fordert die Bundesregierung zu Recht auf, in Brüssel endlich aktiv zu werden und die steuerlichen Sonderregelungen für den Post-Universaldienst abzuschaffen. Auch die Telefongesellschaften tragen wie die Postgesellschaften laut Grundgesetz zur Daseinsvorsorge bei und sind nicht umsatzsteuerbefreit. Die Eurokrise darf nicht zum Stillstand in gesellschaftlichen Detailfragen wie dem Postsektor führen.
Die Monopolkommission lobt die bisherigen Preisgenehmigungsverfahren durch die Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur, sieht aber trotzdem Bedarf, in Zukunft nur noch die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung in Betracht zu ziehen und nicht noch weitergehende Kostenelemente. Diese Forderung ist - dem BdKEP besonders wichtig. -
Der BdKEP sieht darüber hinaus dringenden Regelungsbedarf bezüglich der Handhabung der Umzugsadressen, Postfächer und Postleitzahlen. Alle drei Elemente postalischer Infrastruktur sind nicht mehr allein einem Wettbewerber zu überantworten wie in der Übergangszeit vom Monopol zum Wettbewerb, sondern hier muss der Regulierer tätig werden können. Gerade Umzugsadressen dürfen angesichts der Datenschutzproblematik nicht mehr von einem Großunternehmen mit entsprechenden Verwertungsinteressen verwaltet werden. Die EU-Postdienstrichtlinie von 2008 ist in diesem Bereich nicht umgesetzt, wie auch die Monopolkommission bemerkt.