Es ist nach Einschätzung des BdKEP davon auszugehen, dass auch der Bundesrat zustimmen wird. So wird durch die Hintertür das Urteil des Oberverwaltungsgerichts, dass der Postmindestlohn nichtig ist, durch politische Entscheidung aufgehoben. Der BdKEP wird sich weiterhin gegen diese Machenschaften der Postmonopolverlängerung mit allen Mitteln wehren.
Parallel unterstützt der BdKEP den Aufruf der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT), dass die Tarifpartner des gesamten Postmarktes sich an einen Tisch setzen und einen Postmindestlohn vereinbaren, der die Postbetriebe, besonders im Osten und den Küstenländern nicht erwürgt.
„Wir haben uns immer für einen Postmindestlohn ausgesprochen“, betont der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer, „aber für einen, mit dem sich die Regierung nicht zum Büttel der Interessen der Deutschen Post macht, Wettbewerb auszuschalten. Das aber ist auch genau die Gefahr des neuen Arbeitnehmerentsendegesetzes, die entsteht durch die Ausschaltung der Tarifautonomie.“