„Nur wenn die genehmigten Entgelte einen Aufschlag enthalten, sind die derzeit überproportional hohen Abschläge möglich“, so der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer.
Es ist kein Geheimnis, dass der Maßstab des Postgesetzes, nur kostendeckende Preise zu genehmigen, übergangen wurde. Nicht die zuständige Beschlusskammer 5, sondern die Beschlusskammer 1 hatte 2002 den Beschluss getroffen, höhere Preise zu genehmigen, um den Wettbewerb zu stärken. Das ist im Beschluss dieser sog. Präsidentenkammer auch schriftlich niedergelegt. Gleichzeitig bedeutete der Aufschlag Millionengewinne für die Deutsche Post.
Nunmehr ist die Frage, ob der Beschluss der eigentlich nicht zuständigen Beschlusskammer des Präsidenten noch aufrechtzuerhalten ist angesichts der hohen Abschläge, die die Deutsche Post Großkunden seit dem 1. Juli des Jahres anbietet. Derzeit zahlen kleine Betriebe, die keinen Abschlag erhalten, die Zeche und natürlich die Verbraucher, für die die Preise nicht geändert wurden. Die Benachteiligung der Kleinversender sowie der enorme Preisdruck auf den Wettbewerb sind nach Ansicht des BdKEP unhaltbare Zustände. Größere Versender haben Preisvorteile bis zu 35 Prozent und mehr.