Die Verwaltungsgerichtsbarkeit sei in diesem Fall zuständig zu urteilen, ob Grundrechte verletzt werden, so das Bundesverfassungsgericht. Es verweist auf den Rechtsweg, den der BdKEP bereits bezüglich des alten Arbeitnehmerentsendegesetzes mit Erfolg gegangen ist. Es bestätigt im Grundsatz das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und die Berechtigung der Verbandsklage vor den Verwaltungsgerichten.
„Das Verfassungsgericht hat damit nicht entschieden, dass das neue Arbeitnehmerentsendegesetz verfassungskonform ist. Diese Entscheidung steht nach wie vor aus“, betont BdKEP-Anwalt Axel G. Günther, der für sein juristisches Engagement bereits mit der goldenen Ehrennadel des BdKEP ausgezeichnet worden ist.
Darüber hinaus ist die Klage des BdKEP vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen worden, da bisher keine Rechtsverordnung für die Briefdienstleistungsbrache nach dem neuen Arbeitnehmerentsendegesetz erlassen wurde. Es liegt keine Betroffenheit des BdKEP vor. Sollte eine neue Rechtsverordnung erlassen werden, so habe der BdKEP erst den fachgerichtlichen Rechtsweg auszuschöpfen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist insofern wegweisend, als hiermit letzte Zweifel an dem Rechtsweg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgeräumt sind.
„Es ist damit auch klar, dass der BdKEP beim Verwaltungsgericht erneut Klage einreichen wird, falls die neue Bundesregierung auf die Idee verfallen sollte, wieder einen allgemeinverbindlichen Lohn erlassen zu wollen ohne Beteilung der Postdienstbranche. Nur mit uns,“ so der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer.