Das Vergabetransformationspaket sei aus Sicht des BDSW nur dann zu begrüßen, wenn Qualitätsgesichtspunkte sowie tarifrechtliche Bestimmungen einer Branche prägende Merkmale für eine öffentliche Ausschreibung werden. „Dieses Ziel wird mit dem Vergabetransformationspaket aus Sicht der Sicherheitswirtschaft leider verfehlt, so dass Billigstvergaben durch die öffentliche Hand im Sicherheitsbereich auch zukünftig möglich bleiben.“, so Okpara weiter. Für den Bereich der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen fehle es nach wie vor an einer Festlegung, dass bei Ausschreibungen eine Gewichtung von Qualität zu mindestens 60 Prozent und Preis zu höchstens 40 Prozent erfolgen muss. Zudem sieht auch das neue Vergaberecht keine Preisanpassungsklauseln vor.
Hierdurch entstehen Sicherheitslücken und es bleibe die latente Gefahr, dass bei Billigstvergaben unseriöse Sicherheitsdienstleister ihren sozial-, arbeits- und tarifrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen.
„Trotz der zu begrüßenden Gesetzesmodifizierungsansätze zur Entbürokratisierung und Digitalisierung des öffentlichen Vergabeverfahrens ist daher nicht zu erwarten, dass sich die Beteiligungsquote der Sicherheitswirtschaft an öffentlichen Ausschreibungen signifikant erhöhen wird.“, zeigt sich Okpara enttäuscht.
Die Stellungnahme des BDSW zum Vergabetransformationsgesetz finden Sie hier.