Verena Weigand, Leiterin der Stabsstelle der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), stellte die Arbeit der Institution vor und erläuterte die Entscheidungspraxis der KJM. Resümierend erklärte sie, dass für einen effektiven Jugendmedienschutz auf das Zusammenspiel von Aufsicht und Selbstkontrolle gesetzt werden müsse: "Die Veranstaltung ist aus Sicht der KJM-Stabsstelle als Signal für einen konstruktiven Dialog zu werten". Eine juristische Betrachtung unzulässiger Angebote aus Sicht eines in der Internetbranche tätigen Unternehmens lieferte Jan Lichtenberg, Rechtsanwalt der T-Online International AG, der den Teilnehmer gleichzeitig eine Handreichung zur Erleichterung der Einstufungen im Alltag überreichte. Abschließend gab Dr. Wolfgang Schweiger, Kommunikationswissenschaftler der Ludwig-Maximilians-Universität München, einen Überblick über den Stand der Medienwirkungsforschung zu den Themen Gewalt und Pornografie und erläuterte die Schwierigkeiten, die bei der Durchführung von Studien zur entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkung von Medieninhalten entstehen. Er erklärte, dass man seines Erachtens bei der Gesetzgebung zwischen der Berücksichtigung gesellschaftlicher Werte und Normen und tatsächlich festgestellten Medienwirkungen unterscheiden müsse.
Da die Veranstaltung gezeigt hat, wie notwendig ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen den Jugendschutzbeauftragten ist, planen FSF und FSM, derartige Treffen in Zukunft fortzuführen und dabei gezielt konkrete problematische Einzelthemen aufzugreifen.