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Internationale Gemeinschaft sagt Spam und gefaehrdenden Inhalten den Kampf an

UN-Gipfel verabschiedet Declaration of Principles und Action Plan

(PresseBox) (Duesseldorf, )
Der WSIS (http://www.wsis.org), eines der ungewoehnlichsten Gipfeltreffen der UN, ist am Freitagabend mit der Annahme der Declaration of Principles zu Ende gegangen. Als ersten Erfolg im internationalen Kampf gegen Spam und gefaehrdende Inhalte wertet der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. die entsprechenden Passagen in der Erklaerung. "Wichtig ist vor allem, dass beide Themen von der internationalen Gemeinschaft als draengende Probleme wahrgenommen werden. Wir halten daher die schlichte Erwaehnung in der Abschlusserklaerung fuer einen ersten Schritt zur internationalen Loesung dieser Fragen" so dmmv-Geschaeftsfuehrer Alexander Felsenberg.

Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. hat die Digitale Wirtschaft in Deutschland beim UN-Gipfel vertreten. Die vom dmmv im Vorfeld eingebrachten Positionen zu den Themen Spam und gefaehrdende Inhalte finden sich nun - wenn auch in verallgemeinerter Form - in der Gipfelerklaerung wieder. So setzt sich der dmmv im Rahmen der von ihm inititerten Anti-SPAM-Allianz fuer eine internationale Loesung ein, die vor allem die internationale Aechtung und eine Verfolgbarkeit von Spam-Versendern unabhaengig von Laendergrenzen vorsieht. "Die Delegationen haben bis zuletzt um einzelne Formulierungen gerungen, daher kann es kaum ueberraschen, dass sich die angesprochenen Problemfelder nur in allgemeiner Form in der Deklaration wiederfinden. Dabei darf allerdings nicht uebersehen werden, dass sie so zu den zentralen Aspekten der UN-Deklaration zur Informationsgesellschaft zaehlen. Das fuehrt dazu, dass die Themen gerade in den Laendern, in denen sich die Informationsgesellschaft noch im Fruehstadium und im Aufbau befindet, fruehzeitig wahrgenommen und entsprechend behandelt werden" so Felsenberg weiter. Dabei koennten die Laender mit einer hohen Internetpenetration in vielen Aspekten eine Vorbildfunktion uebernehmen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die technischen Moeglichkeiten, mit denen Spam-Versender identifiziert werden koennen, der aktuellen Situation moeglichst rasch angepasst werden.

In der Declaration of Principles heisst es in Absatz 37: "Spam ist ein bedeutendes und wachsendes Problem fuer Nutzer, Netzwerke und das gesamte Internet. Spam und Internetsicherheit sollten auf angemessener nationaler und internationaler Ebene begegnet werden." (Originaltext: "Spam is a significant and growing problem for users, networks and the Internet as a whole. Spam and cyber-security should be dealt with at appropriate national and international levels."). Felsenberg sieht in dieser Formulierung eine guenstige Voraussetzung fuer eine umfassende, internationale Loesung des Spam-Problems.

Gleiches gilt fuer die Bekaempfung gefaehrdender Inhalte (wie Gewaltdarstellungen oder Kinderpornographie), das ebenfalls zu de zentralen Anliegen der Informationsgesellschaft gehoert. Der dmmv hat hier durch die gemeinsam mit anderen Medienverbaenden gegruendete Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e.V. bereits vor einigen Jahren ein Zeichen gesetzt. Um moeglichen staatlichen Eingriffen vorzubeugen, erachtet der dmmv die Etablierung von Selbstkontrollmechanismen auch in anderen Laendern fuer unumgaenglich. Die am Freitag verabschiedete Declaration of Principles bietet hierfuer gleichfalls einen guten Ansatzpunkt fuer internationale Massnahmen, mit dem gefaehrdende Inhalte zurueckgedraengt werden koennen.

In der Abschlusserklaerung heisst es in den Absaetzen 57-59: (57.) "Wir erkennen die ethische Verpflichtung der Informationsgesellschaft, die Gerechtigkeit sowie Wuerde und Wert jedes Menschen foerdern sollte. Der Familie sollte moeglichst breiter Schutz eingeraeumt werden, damit sie ihrer tragenden Rolle in der Gesellschaft gerecht werden kann. (58.) Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die inhaltliche Aufbereitung sollte die menschlichen Grundrechte und fundamentalen Freiheiten anderer respektieren - einschliesslich des Schutzes der Privatsphaere, des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in Uebereinstimmung mit den relevanten internationalen Bestimmungen. (59.) Alle Akteure der Informationsgesellschaft sollten geeignete Schritte und vorbeugende Massnahmen veranlassen (und gesetzlich festlegen), die sich gegen den Missbrauch der Informations- und Kommunikationstechnologien wenden. Hierzu zaehlen etwa illegale und andere Handlungen, die durch Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit in Verbindung stehende Intoleranz, Hass, Gewalttaetigkeit, alle Formen des Kindesmissbrauches, einschliesslich Paedophilie und Kindpornographie sowie Menschenhandel oder durch die Ausbeutung von Menschen motiviert sind.

Auch die Behindertenverbaende duerfen die Genfer Deklaration als ersten Erfolg verbuchen, koennen sie sich doch kuenftig in punkto Barrierefreiheit auf die Aussagen der Genfer Erklaerung berufen. In den Paragraphen 13 und 30 der Genfer Erklaerung zur Informationsgesellschaft finden sich nun die Forderung, die Beduerfnisse behinderter Menschen besonders zu beruecksichtigen: (13.) "Beim Aufbau der Informationsgesellschaft soll gesellschaftlichen Randgruppen und besonders schuetzenswerten Gruppierungen besondere Aufmerksamkeit zuteil werden. Hierzu zaehlen vor allem Migranten, Heimatlose und Fluechtlinge, arbeitslose und unterprivilegierte Menschen, Minderheiten sowie Nomaden. Wir werden auch die speziellen Beduerfnisse aelterer und behinderter Menschen beruecksichtigen." (Originaltext: (13.) "In building the Information Society, we shall pay particular attention to the special needs of marginalized and vulnerable groups of society, including migrants, internally displaced persons and refugees, unemployed and under-privileged people, minorities and nomadic people. We shall also recognize the special needs of older persons and persons with disabilities.") (30.) "Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien in allen Stadien der Aus- und Weiterbildung soll gefoerdert werden, wobei die speziellen Notwendigkeiten behinderter Menschen sowie benachteiligter und verletzbarer Gruppen beruecksichtigt werden sollen." (Originaltext: (30.) "The use of ICTs in all stages of education, training and human resource development should be promoted, taking into account the special needs of persons with disabilities and disadvantaged and vulnerable groups.")

Auch das grundsaetzliche Bekenntnis zur Informationsfreiheit fuer alle und dem damit verbundenen Abbau von Zugangshemmnissen darf von den Behinderten als Zusage fuer eine - zunehmend auch gesetzlich verankerte - Barrierefreiheit gewertet werden.

"Basierend auf der Genfer Erklaerung, die nicht mehr aber eben auch nicht weniger als ein erster Schritt ist, folgen jetzt zwei Jahre, in denen konkret an Massnahmen und Loesungen der internationalen Probleme gearbeitet werden muss. Der dmmv wird im Rahmen der Anti-Spam-Allianz, seiner Arbeit in der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSM) sowie im Beirat des Projekts Barrierefrei Informieren und Kommunizieren geeignete Loesungsansaetze vorantreiben" schliesst Felsenberg sein Resumee.

Weitere Informationen bietet der vollstaendige Text der Declaration of Principles: > www.itu.int/...|1155
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