Der Verhaltenskodex wurde einerseits um Vorschriften des seit 1. April 2003 geltenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) erweitert. Andererseits haben die Mitglieder sich dazu entschlossen, über die gesetzlichen Regelungen des JMStV hinaus gehende Bestimmungen als für FSM-Mitglieder bindend aufzunehmen. So verpflichten sich die Vereinsmitglieder mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodexes dazu, bei der Entwicklung eines effektiven Jugendschutzprogramms sowie bei der Förderung von Medienkompetenz zu unterstützen.
Die Mitglieder der FSM hatten sich nicht zuletzt im Hinblick auf eine Anerkennung als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bereits im Dezember 2003 zu einer Änderung ihrer Vereinsdokumente entschlossen und in einem ersten Schritt eine neue Satzung verabschiedet.
Detailliertere Auskünfte zur Änderung der Vereinsdokumente sowie zum Anerkennungsantrag der FSM gibt der kürzlich erschienene Jahresbericht 2003. Er enthält weiterhin unter anderem statistische Angaben über das Beschwerdeaufkommen im vergangenen Jahr und praktische Beispiele aus der Entscheidungspraxis des Beschwerdeausschusses der FSM, Informationen über die Arbeit der Projektgruppen des Vereins sowie über die Tätigkeit des Netzwerks internationaler Beschwerdestellen, der INHOPE-Organisation.
Der Jahresbericht kann kostenfrei über die Geschäftsstelle der FSM (office@fsm.de) bezogen werden