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"Vorratsdatenspeicherung ist ein willkürlicher Akt staatlicher Regulierung"

Diskrepanz zwischen hoheitlichem Eingriff und Praxiswirkung offensichtlich

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundestag entscheidet am morgigen Freitag über das heftig umstrittene Gesetzesvorhaben zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Nachdem der Bundesrat keine Einwände gegen die geplanten gesetzlichen Regelungen erhoben hat, steht damit zu befürchten, dass auch der Bundestag den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) trotz zahlreicher Proteste von Datenschützern, Journalisten und der Wirtschaft unverändert passieren lässt. Bereits im Jahre 2004 hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. angemahnt, dass die angestrebte Speicherung von Vorratsdaten nicht nur die Grundrechte von unschuldigen Bürgern einschränken, sondern darüber hinaus die dadurch entstehende gigantische Datenmenge auch die Provider mit bis zu dreistelligen Millionenbeträgen belasten würde. Schon damals drängte sich der Eindruck auf, dass dem hektischen politischen Aktionismus mit sachlichen Argumenten nicht beizukommen ist. Dieser Eindruck wird sich aller Voraussicht nach morgen bestätigen. Die Verabschiedung kommt einer Zäsur gleich.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vom 19. Januar 2007 (http://www.bvdw.org/...) hatte der BVDW noch einmal eindringlich auf die Missstände der vorgelegten gesetzlichen Regelungen sowie deren Unvereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Recht hingewiesen. So verstößt die vorgesehene verdachtsunabhängige Erhebung und Speicherung sensibler Verbindungs- und Standortdaten bei der elektronischen Kommunikation gegen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG ) und gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG). Das hat unweigerlich zur Folge, dass der Bürger faktisch unter einen Generalverdacht gestellt und zugleich die europarechtlich und grundgesetzlich verbürgte Unschuldsvermutung zwangsläufig ad absurdum geführt wird. Mit dieser Zäsur einher geht auch eine offensichtliche Verletzung des verfassungsmäßig garantierten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zwischen hoheitlichem Eingriff und Grundrechtsgarantie.

Verfahren vor dem EuGH könnte Vorratsdatenspeicherung schon 2008 kippen

Die praktische Umsetzung des Gesetzes wird mit enormen Kosten für Unternehmen und Staat verbunden sein. Ersten Schätzungen zufolge wird die Wirtschaft durch die angestrebte staatliche Datensammelwut mit Kosten in zweistelliger Millionenhöhe sowohl für die Einrichtung der technischen Infrastruktur als auch den jährlichen Betriebskostenaufwand belastet. Angesichts des derzeitig noch anhängigen Normennichtigkeitsverfahren gegen die EG Richtlinie 2006/24/EG vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), durch das das vom Bundestag verabschiedete Gesetz schon im Jahr 2008 aller Voraussicht nach wieder gekippt werden könnte, kann die erwartete Entscheidung des Bundestags rational nicht mehr nachvollzogen werden.

"Ein Abwarten der Entscheidung des EuGH durch den Gesetzgeber wäre sowohl hinsichtlich der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit des Gesetzesentwurfs als auch der Verletzung der Bürgerrechte sowie der damit einhergehenden enormen finanziellen Belastung der Wirtschaft sinnvoll und notwendig gewesen", urteilt Gerd M. Fuchs, Referent Medienpolitik im BVDW.

Verbrechensbekämpfer sehen kaum Nutzen

Zudem sind die Effekte der geplanten Vorratsdatenspeicherung für die Reduzierung der Kriminalitätsrate sowie den Schutz der Bürger vor Rechtsverletzungen im Internet äußerst zweifelhaft. Das hat ausgerechnet eine Studie des Bundeskriminalamts (BKA) nachgewiesen. Demnach kann die Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent" erhöhen. "Das verdeutlicht die Unverhältnismäßigkeit, mit der hier zu Werke gegangen werden soll. Die Diskrepanz zwischen der Schwere des geplanten staatlichen Eingriffs und dem zweifelhaften Nutzen einerseits sowie den damit verbundenen lassen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu einem willkürlichen Akt staatlicher Regulierung bar jeder Vernunft", so BVDW-Präsident Arndt Groth.

Heute in Deutschland morgen in der ganzen Welt

Ein Akt mit weitreichenden Folgen allerdings. Denn wenn die Bundesregierung wie geplant der Cybercrime-Convention ("Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität") beitritt, würden die in Deutschland erhobenen Daten grundsätzlich auch weiteren 52 Staaten in Europa und weltweit zur Verfügung stehen, da Deutschland dazu verpflichtet wäre, unverzüglich jeder Anforderung von Kommunikationsdaten durch ausländische Ermittlungsbehörden Folge zu leisten. Damit wäre zugleich jedwede rechtsstaatliche Sicherung der Datenhoheit ausgehebelt. "Es ist nicht verwunderlich, dass Verbände, Initiativen und auch die breite Öffentlichkeit gegen diesen hoheitlichen und nicht nachzuvollziehenden Schnellschuss zu Felde ziehen", konstatiert Arndt Groth. "Angesichts der enormen Tragweite des geplanten Gesetzes wäre eine Verabschiedung grob fahrlässig."

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OVK AWARD 2008: Xenion sichert sich eine Million Euro Online-Werbebudget Der Online-Vermarkterkreis (OVK) zeichnet die Online-Kampagne für den Kunden Bahlsen aus

Düsseldorf, 17. September 2008 - Mit dem Konzept einer Online-Werbekampagne für Bahlsen hat die Agentur Xenion den diesjährigen OVK AWARD gewonnen. Der mit einem Brutto-Online-Werbevolumen von einer Million Euro dotierte Preis wurde gestern Abend im Rahmen des OVK Executive Dinners vom Online-Vermarkterkreis (OVK) im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. vergeben. Die Experten-Jury belohnt mit dem Award das kreativste Konzept, das die Zielgruppe mit einer authentischen Kommunikationsstrategie und einer markenrelevanten Botschaft anspricht und dabei bestehende Online-Werbeformen innovativ in Szene setzt.

Der OVK AWARD zeichnet sich dadurch aus, dass hier Kampagnen prämiert werden, die von Agentur und Kunde zwar bereits entwickelt, aber noch nicht umgesetzt worden sind. Nach Ansicht der hochkarätig besetzten Fachjury erfüllt die nun ausgezeichnete Kampagne der Media- und Kreativagentur Xenion am ehesten die angeforderten Kriterien. Unter den Shortlist-Nominierten befanden sich neben den Erstplatzierten, auch pilot für neckermann.de und GFMO OMD und DAVIES MEYER GmbH für Robert Bosch. "Menschen online mit Marken und Produkten in Kontakt zu bringen, erfordert kreative Konzepte, die nicht nur auf dem Papier funktionieren, sondern die souverän und schlüssig alle technischen und kreativen Möglichkeiten der Online-Medien nutzen", beschreibt Arndt Groth, Präsident des BVDW und Jurymitglied die Auswahlkriterien. "Der OVK AWARD wird deshalb an eine Kampagne verliehen, die durch konzeptionelle Innovationen auf sich aufmerksam macht, neue Akzente für anspruchsvolle Marken setzt und deren Botschaft die anvisierten Zielgruppen wirklich erreicht."

Dies hat Xenion geschafft und damit die Jury überzeugt. Im Auftrag der Bahlsen GmbH hat die Agentur eine Kampagne mit dem Titel "Eine echte Auszeit" für das Produkt "PiCK UP! Dark" entworfen. In ihrem Konzept nutzt die Agentur das im Internet weit verbreitete Viral-Advertising als erfolgreiches Kommunikationstool erstmals in Verknüpfung mit Standard-Online-Werbung. Die Kombination der Kommunikationsformen interaktives Banner-Advertising und Viral-Advertising fesselt nicht nur den einzelnen User, sondern generiert zusätzlich Traffic auf die Webseite des Vermarkters und verbreitet dadurch auch die Botschaft des Kunden. Diese kreative Umsetzung bietet eine völlig neue Form der Interaktion. Frank Bachér, stellvertredender Vorsitzender des OVK und Jurymitglied begründet die Entscheidung: "Xenion hat ein innovatives Konzept vorgestellt, das die interaktiven und viralen Möglichkeiten des Internets spannend verknüpft. Der Nutzer gestaltet sein individuelles Werbemittel und versendet es an Freunde und Bekannte. Zudem können die Nutzer ihre Kreationen bei einem Design Contest einreichen. Neben der Originalität des kreativen Ansatzes und der Durchgänigkeit der Mediaplanung haben bei der Kampagne vor allem die gestalterische Qualität und perfekte Aktivierung von Multiplikationseffekten überzeugt."

Die Arbeit der Jury stand wie bereits im letzten Jahr im Zeichen größtmöglicher Objektivität. Die Zusammensetzung der Juroren deckt daher auch beim OVK AWARD 2008 alle Sichtweisen ab, die für die Online-Werbung relevant sind: Frank Bachér (Managing Director, eBay Advertising Group), Thomas Strerath (Geschäftsführer, OgilvyOne worldwide), Karim H. Attia (Geschäftsführer, Xenion), Hans-Peter Pfaff (Media Manager Europe, Bahlsen), Dirk Kedrowitsch (Geschäftsführer, Elephant Seven), Arndt Groth (President Europe, Adconion und Präsident, Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V.), Folker Wrage (Managing Executive Creative Director, Publicis Hamburg) und Martin Hubert (Geschäftsführer, Interone Worldwide).

Weitere Informationen unter www.ovk-award.de

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