1) Der Bund muss kurzfristig einheitliche Kriterien definieren, welche konkreten Anforderungen ein "Abbiegeassistent" erfüllen muss. Unternehmen, die ein Abbiegeassistenzsystem nachrüsten möchten, müssen sicher sein, dass dieses die Verkehrssicherheit auch tatsächlich erhöht und keine Scheinlösung darstellt. Aktuell ist dies aufgrund der technologischen Vielfalt der am Markt verfügbaren Systeme nicht sichergestellt. Diese Position wurde im Rahmen des Fachgesprächs zur "Aktion Abbiegeassistent" von der Bundesanstalt für Straßenwesen unterstützt. Eine Liste mit Systemen, die die zu definierenden einheitlichen Kriterien erfüllen, sollte sodann im Internet veröffentlicht werden.
2) Eine Aufklärungskampagne des BMVI über die Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer sollte die technische Anpassung der Fahrzeuge begleiten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und inwieweit eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung sowie zeitversetzte Ampelschaltungen notwendig sind, um das Gefahrenpotential beim Rechtsabbiegen zu reduzieren.
3) Ergänzend begrüßen die Verbände das Bestreben des Bundesverkehrsministers, den freiwilligen Einbau von geprüften Abbiegeassistenzsystemen durch finanzielle Förderungen im Rahmen eines eigenständigen Förderprogramms des Bundes zu beschleunigen. Eine Förderung ausschließlich im Rahmen des bestehenden De-minimis-Programms würde kleinere nicht mautpflichtige Nutzfahrzeuge sowie Busse ausschließen und das Fördervolumen pro Unternehmen stark beschränken.