Aus Sicht des BITMi ist es wichtig, dass nun die Rolle von Daten besonders berücksichtigt wird, sei es bei der Beurteilung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung eines Unternehmens für den Wettbewerb oder bei den Verhaltensweisen, die durch das Bundeskartellamt untersagt werden können. So ist nun der „Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten“ ein Kriterium für die Bewertung der Wettbewerbsbedeutung eines Unternehmens. Wird eine marktbeherrschenden Stellung festgestellt, kann das Kartellamt untersagen, dass die Portabilität von Daten erschwert wird.
„Zugang zu Daten ist in unserer digitalen Welt für Unternehmen überlebenswichtig“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. „Ohne Daten besteht keine Chance, Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz für die eigenen Produkte und Services zu nutzen. Nur mit Daten können Algorithmen trainiert und leistungsfähig gemacht werden. Wird Unternehmen der Zugang zu Daten erschwert, werden sie de facto von diesen Technologien und damit einem großen Bereich der Wertschöpfung ausgeschlossen.“
Darüber hinaus kann das Bundeskartellamt nun Unternehmen untersagen, eigene Angebote gegenüber denen von Wettbewerbern beim Vermitteln des Zugangs zu Absatzmärkten zu bevorzugen. „Die Gleichbehandlung von Angeboten ist eine entscheidende Voraussetzung, um mittelständischen Unternehmen eine Chance im Wettbewerb zu geben“, ergänzt Grün. „Unser digitaler Mittelstand ist unglaublich innovativ. Wird den groben Ungleichheiten beim Zugang zu Daten und Märkten nun entschieden entgegengetreten, kann ein großes Potenzial für digitale Lösungen aus dem Mittelstand entfaltet werden.“