Erleichterung herrscht aber darüber, dass auf die Einführung von so genannten "gefahrgeneigten Diensten" verzichtet wird. Der BITMi hatte deren Regulierung im Referentenentwurf scharf kritisiert und auf eine Änderung des Gesetzes gedrängt. "Gefahrgeneigte Dienste schaffen Rechtsunsicherheit für IT-Anbieter und deren Nutzer. Sie schaden speziell Angeboten zur anonymen Internetnutzung kehren die Beweislast zu Ungunsten von IT-Unternehmern um. Wir lehnen solche Regelungen ab und sind froh, dass die Regierungskoalition dies auch erkannt hat." erklärt Grün.
BITMi begrüßt Ende der Störerhaftung in Drahtlosnetzwerken
Erleichterung herrscht aber darüber, dass auf die Einführung von so genannten "gefahrgeneigten Diensten" verzichtet wird. Der BITMi hatte deren Regulierung im Referentenentwurf scharf kritisiert und auf eine Änderung des Gesetzes gedrängt. "Gefahrgeneigte Dienste schaffen Rechtsunsicherheit für IT-Anbieter und deren Nutzer. Sie schaden speziell Angeboten zur anonymen Internetnutzung kehren die Beweislast zu Ungunsten von IT-Unternehmern um. Wir lehnen solche Regelungen ab und sind froh, dass die Regierungskoalition dies auch erkannt hat." erklärt Grün.