Aktuell gibt es für die Nutzung dieser nicht-personenbezogenen Daten keine eindeutige rechtliche Regelung. Es lassen sich sowohl für die Hersteller dieser Maschinen als auch für deren Nutzer Rechte an den Daten ableiten. Diese Regelungslücke führt dazu, dass die Datennutzungsrechte meist in den AGB bestimmt werden und somit vornehmlich die stärkere Verhandlungsposition festlegt, wer die Daten nutzen darf. „Diese rechtliche Lücke benachteiligt vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die in solchen Verhandlungen die schwächere Verhandlungsposition innehaben. Damit werden sie von der wirtschaftlichen Nutzung der Daten und einer Entwicklung datengetriebener Geschäftsmodelle ausgeschlossen“ warnt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi.
Der BITMi fordert deshalb, die Entstehung eines offenen Markts für datenbezogene Geschäftsmodelle mit eindeutigen Regelungen zu sichern. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass sowohl die Hersteller von datenproduzierenden Maschinen sowie die Nutzer solcher Maschinen beide ein Recht zur Nutzung der Daten bekommen. Zudem sollen Klauseln in AGB, die eine einseitige, ausschließliche Datennutzung durch einen der Vertragspartner festschreiben, für unwirksam erklärt werden. Hierdurch soll aber nicht das Prinzip der Vertragsfreiheit ausgehöhlt werden. Darüber hinaus müssen die Schnittstellen aller Hersteller von datenproduzierenden Maschinen offen dokumentiert werden, um die tatsächliche Möglichkeit der Datennutzung zu ermöglichen, sofern man das Recht und die Möglichkeit der Entschlüsselung dieser Daten besitzt. „Die Verpflichtung zur Offenlegung der Schnittstellen wird einen Innovationsimpuls in den Markt bringen“, ist sich Grün sicher.
Im Mai dieses Jahres ist mit der Datenschutz-Grundverordnung europaweit eine Regelung für personenbezogene Daten verabschiedet worden, die 2018 in Kraft tritt. Das Konzept des BITMi zu nicht-personenbezogenen Daten bezieht sich auf alle Daten, die bei ihrer Erhebung nicht
Art.4 1 der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen, also keine personenbezogenen Merkmale enthalten oder i.S.v. Art. 4.5 der Datenschutz-Grundverordnung pseudonymisiert sind.
Das Positionspapier des BITMi zur Datenökonomie steht hier zum Download zur Verfügung.