„Ein Leistungsschutzrecht bedeutet erhebliche gesamtwirtschaftliche Belastungen für alle Branchen – besonders für die IT-KMUs – und den Innovationsstandort Deutschland“, erklärt BITMi-Präsident Grün. „Wir können nicht auf der einen Seite junge IT-Start-ups fördern und diesen auf der anderen Seite den notwendigen Spielraum entziehen, in dem sie ihre Ideen und Innovationen entwickeln.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Presseverleger das Recht erhalten sollen, Suchmaschinenbetreibern die bislang freie Nutzung von Textbestandteilen aus Artikeln zu verbieten. Diese in der Regel als Link verwendeten Textteile leiten die User auf die Originalseite der Verleger. Der Entwurf sei jedoch weder sinnvoll noch widerspruchsfrei formuliert, bemängelt Grün: „Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit würde die Unternehmen maßgeblich belasten.“
„Es wird eine Scheindiskussion geführt“, betont der BITMi-Präsident. Das Interesse der Verlagsbranche bestünde keineswegs darin, vom Verbotsrecht Gebrauch zu machen, sondern sich durch eine Lizenzvergabe eine neue Einnahmequelle zu erschließen. „Den Verlagen stehen bereits jetzt einfachste technische Mittel zur Verfügung, um ihre Kurztexte entweder nicht bereitzustellen oder den Abruf ihrer Seiten durch Suchmaschinen zu verhindern. Dass sie diese Mittel nicht nutzen, zeigt: Die Verlage wollen im Netz gefunden werden und dafür zusätzlich Geld kassieren.“
Der Begründung der Presseverleger, lediglich eine Lücke im Urheberrecht schließen zu wollen, hält Grün entgegen, dass der bestehende Urheberrechtsschutz und die technischen Mittel völlig ausreichend seien. „Traditionelle Unternehmen wie die Presseverlage haben sich noch nicht von ihren überkommenen Geschäftsmodellen gelöst. Diese sind sich jedoch nicht einfach aufs Internet übertragbar.“ Dringend erforderlich seien neue, tragfähige Geschäftsmodelle für das globale Netz. „Die Verlage müssen endlich begreifen, dass wir uns im Netzzeitalter befinden und dass die Essenz des Internets die Verknüpfung von Inhalten über Hyperlinks ist.“