- Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO) hat über seine Änderungen am Digital Markets Act (DMA) abgestimmt.
- Insgesamt begrüßt die mittelständische Digitalwirtschaft die Vorschläge für einen faireren Wettbewerb auf den Märkten der Zukunft in Europa.
- Änderungsbedarf besteht weiterhin u.a. hinsichtlich einer verbesserten Interoperabilität von Plattformdiensten.
Das Gesetz über digitale Märkte wird neue Regeln für große Online-Plattformen, einschließlich sozialer Medien und Marktplätze, festlegen Es soll Fairness für (geschäftliche) Nutzer sicherstellen, die auf Plattformen angewiesen sind, die von sogenannten “Gatekeepern” bereitgestellt werden, um digitale Produkte und Dienstleistungen anzubieten und darauf zuzugreifen. Gatekeeper sind in diesem Kontext besonders dominante Unternehmen mit dem Potenzial, den Zugang zum Markt für andere zu begrenzen. Zusätzlich zu den ursprünglich von der Europäischen Kommission definierten “zentralen Plattformdiensten” (wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Messenger) hat der Ausschuss des Europäischen Parlaments dafür gestimmt, auch Webbrowser, virtuelle Assistenten und vernetzte TV-Geräte in den Geltungsbereich des Gesetzes aufzunehmen.
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt die Vorschläge des Ausschusses und glaubt, dass sie einen wichtigen Beitrag zu einem fairen und freien Wettbewerb in der EU leisten können. “Wir glauben, dass der federführende Ausschuss des Europäischen Parlaments bei den Verhandlungen zu diesem Dossier gute Arbeit geleistet und die Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmen ernst genommen hat. Es ist wichtig, dass die Abstimmung im Plenum im Dezember erfolgreich sein wird und dass die Mitgliedstaaten auf der Arbeit der Europäischen Kommission und des Parlaments aufbauen und dieses Verfahren im Jahr 2022 erfolgreich abschließen werden.” sagt dazu der Präsident des BITMi und der European DIGITAL SME Alliance, Dr. Oliver Grün.
Insgesamt handelt es sich um einen ehrgeizigen Text, der zu fairen und wettbewerbsfähigen digitalen Märkten beitragen wird. Wie von der mittelständischen Digitalwirtschaft gefordert, ist das Gesetz auf große Plattformen beschränkt, wobei die Schwellenwerte sogar noch höher angesetzt sind als ursprünglich vorgeschlagen (8 Mrd. EUR Umsatz statt 6,5 Mrd. EUR, 80 Mio. EUR Marktkapitalisierung statt 65 Mrd. EUR). Außerdem wurden die Strafen bei Nichteinhaltung deutlich erhöht (zwischen 4 % und 20 % des jährlichen globalen Umsatzes).
Aus Sicht des BITMi besteht teilweise noch Änderungsbedarf im weiteren Verlauf des Prozesses. Dazu gehört z.B. eine Ausweitung der Interoperabilität auf alle zentralen Plattformdienste (also nicht nur Messenger und soziale Medien), um die Effizienz für KMU zu verbessern und es für in Europa tätige Unternehmen einfacher zu machen, mit Gatekeepern zu konkurrieren. Außerdem sollte es ein ausdrückliches Verbot von vorinstallierten Apps und Standardeinstellungen geben, sodass die Nutzer ihre eigenen Dienste wie E-Mail-, Such- und Messaging-Apps auswählen können. Zudem braucht es eine Ausweitung des Verbots, Dienste mit Betriebssystemen zu bündeln, um auch Zusatzdienste einzubeziehen. Damit könnte beispielsweise sichergestellt werden, dass Plattformen wie Android oder iOS die Nutzer nicht mehr dazu zwingen können, zusätzliche Google- und Apple-Produkte zu abonnieren.