- Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) bemängelt bloße Broschüren-Beratung der Bankinstitute und eine sich ständig ändernde Rechtsauffassung
- BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün: „Die Situation ist sehr unbefriedigend“
„Ständige Änderungen der Rechtsauffassungen zur nationalen Umsetzung der SEPA-EU-Richtlinie in Deutschland, die schleppende Umstellung der SEPA-Verarbeitung innerhalb der Banken und eine nicht individualisierte Broschüren-Beratung der Bankinstitute haben dazu geführt, dass es jetzt für viele fast zu spät ist“, erläutert Grün.
Stichtag ist der 1. Februar: Dann werden elektronische Zahlungen – sowohl international als auch national – bei Unternehmen und Verbänden durchgängig im neuen SEPA-Format abgewickelt. Wer nicht rechtzeitig umstellt, dem droht Zahlungsunfähigkeit.
„Es wurde keine klare Rechtslage sichergestellt“, kritisiert der BITMi-Präsident: Noch im September wurden erneut Änderungen aus der August-Sitzung des SEPA-Rates bei der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben, die wieder verändernde Auswirkungen auf die Anwendung von SEPA-Systemen haben. „Diese Änderungen bekommen vor allem mittelständische IT-Dienstleister zu spüren, da auch bereits aktive SEPA-Umstellungen wiederholt modifiziert werden müssen. Diese Situation einer sich stetig ändernden Rechtsauffassung ist aus der Sicht des IT-Mittelstandes, der oftmals als Dienstleister gegenüber den Lastschrifteinreichern agiert, sehr unbefriedigend.“
Eine Übergangszeit von mindestens zwölf Monaten wäre für die äußerst aufwändige SEPA-Umstellung notwendig gewesen, in der sich weder die Rechtslage noch die technischen Formate, noch die Verfahren ständig ändern, betont Grün. Gerade im Mittelstand nehme die Umstellungsarbeit mehrere Monate in Anspruch.
Seine klare Forderung: „Die Finanzwirtschaft darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen und die notwendige, substanzielle Individualberatung nicht durch die Übergabe einer Broschüre ersetzen.“ Die Politik ist zudem aufgefordert, über einen Übergangszeitraum nachzudenken.