Mit der Umsetzung der Regeln zur Speicherpflicht kommen auf den Mittelstand enorme Investitionskosten zu. Hier hilft auch die Möglichkeit eines Antrags auf Entschädigung für die nötigen Investitionen nicht. Denn die entstandenen Kosten zur Umsetzung der Vorgaben werden nur im Fall unbilliger Härten erstattet. Über diese Anträge entscheidet dann die Bundesnetzagentur. Ob solche Kosten erstattet werden, und wie lange es dauert, bis die Unternehmen tatsächlich entschädigt sind, bleibt unklar.
„Durch den nationalen Alleingang mit diesem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung entsteht für den IT-Mittelstand Investitions- und Rechtsunsicherheit. Die deutsche IT-Wirtschaft wird im internationalen Wettbewerb noch weiter zurückgeworfen“, mahnt Grün. „Die mutmaßliche Schnellverabschiedung eines Gesetzes mit solcher Bedeutung wäre ein weiterer Fehler. Damit wird eine konstruktive Abstimmungsphase abgeschnitten.“