- Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) lehnt gegenwärtige Form des Gesetzesentwurfs zum Urheberrecht ab
- Aufruf an EU-Parlament zur Ablehnung am 05. Juli 2018
- Verband fürchtet Wettbewerbsnachteile für KMU sowie Einschränkungen bei KI-Nutzung und Meinungsfreiheit
„Das alte Urheberrecht stammt aus dem Jahr 2001 und muss definitiv überarbeitet werden. Daher unterstützen wir die Idee, die Urheberrechtsgesetzgebung zu reformieren und sie an unser digitales Zeitalter anzupassen. Wir halten jedoch den von JURI angenommenen Entwurf nicht für den richtigen Weg. Er wird sich negativ auf das KI-Ökosystem auswirken, indem er die Beteiligung digitaler Mittelstandsunternehmen einschränkt. Er wird zudem neue Belastungen wie obligatorische Upload-Filter mit sich bringen und den Wettbewerb gegen die Technologiekonzerne weiter erschweren. Schließlich schränkt er die Meinungsfreiheit im Internet ein", kommentierte Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi und von DIGITAL SME.
Neben einigen anderen Mängeln des Gesetzentwurfs sind vor allem drei Aspekte besorgniserregend:
- Plattformen müssen "Upload-Filter" erstellen, die alle von Nutzern hochgeladenen Inhalte überwachen. Die Urheberrechtsreform wirkt sich auf Plattformen aus, die sich auf nutzergenerierte Inhalte stützen. Ein Beispiel dafür ist eine Online-Plattform, auf der junge Künstler ihre Bilder verkaufen. Die Plattform ist nun dazu verpflichtet, alle hochgeladenen Bilder kontinuierlich zu überwachen, um illegale Reproduktionen herauszufiltern. Dies stellt eine starke Belastung für die kleineren Plattformen dar, die nicht über genügend Ressourcen verfügen, um komplizierte Algorithmen zu entwickeln, die den hochgeladenen Inhalt automatisch analysieren. Auch schreckt es von der Bildung neuer Plattformen ab, die auf von Benutzern hochgeladenen Inhalten beruhen, so dass die Alternativen zu US-basierten Plattformen schwinden.
[*]Die europäische Entwicklung der künstlichen Intelligenz steht auf dem Spiel. Die vorgeschlagene Gesetzgebung beschränkt die Verwendung von Text und Data Mining (TDM), einer Methode zur Analyse von Big Data aus Online-Textquellen. TDM wird zum Beispiel eingesetzt, um intelligente Software für die Kundenbetreuung zu trainieren, indem Daten analysiert werden, die durch Umfragen, Tickets für Kundenbetreuung, Aktivitäten in sozialen Medien und sogar Aufzeichnungen von Kundenanrufen gesammelt wurden. Dem Gesetzesentwurf zufolge kann Text und Data Mining nur für nichtkommerzielle Forschungszwecke durchgeführt werden. So werden gewinnorientierte KMU entweder gar nicht zum Data Mining berechtigt sein oder müssen dafür Lizenzen kaufen.
Text und Data Mining ist eine der wichtigsten Techniken, um die Systeme künstlicher Intelligenz zu trainieren. Einschränkungen bei der Verwendung von TDM führen daher zu Barrieren für KMU bei der Entwicklung künstlicher Intelligenz. Somit wird die Urheberrechtsreform in ihrer jetzigen Form die KI-Innovation verlangsamen und europäische Unternehmen benachteiligen, die mit Entwicklern künstlicher Intelligenz aus Nicht-EU-Ländern konkurrieren.
Ein weiterer Grund zur Besorgnis ist, dass die EU-Mitgliedstaaten berechtigt sind, Ausnahmen nach ihrem nationalen Recht zu schaffen. Ungleiche und konkurrierende Rechtsvorschriften der einzelnen Länder schaffen einen ungleichen Wettbewerb für KMU, da multinationale Konzerne den Vorteil haben, sich das Land mit den günstigsten Rechtsvorschriften für ihre Geschäftstätigkeit aussuchen zu können.
[*]"Link-Steuer". Das vorgeschlagene Gesetz will ein Urheberrecht für Textausschnitte von Nachrichten schaffen und Links zu Nachrichten verbieten, sofern keine Lizenzen dafür bezahlt werden, die sogenannte Link-Steuer. Die positive Absicht einer solchen Bereitstellung besteht darin, Einnahmen für europäische Verlage zu generieren, indem Internetplattformen wie Google gezwungen werden, angezeigte Textausschnitte zu bezahlen. Ähnliche Gesetze sind jedoch bereits als Leistungsschutzrecht in Deutschland und Spanien gescheitert, wo Google und anderen letztlich von den meisten großen Verlagen kostenlose Lizenzen angeboten wurden. Der BITMi hatte sich bereits 2012 deutlich gegen das Leistungsschutzrecht ausgesprochen.
Große Technologiekonzerne mögen wieder ein Schlupfloch finden, um nicht bezahlen zu müssen, aber kleine News-Apps oder Facebook-Konkurrenten werden das sicher nicht können. Sie werden auch nicht genügend Personal einstellen können, um jeden Link, den ihre Benutzer teilen, auf die Bedingungen ihrer Lizenzen zu kontrollieren. Darüber hinaus besteht die Befürchtung, dass Anbieter von Fake News kostenlose Lizenzen anbieten könnten, was ihre Inhalte noch schneller verbreiten würde.
Der vom JURI-Ausschuss verabschiedete Urheberrechts-Gesetzesentwurf soll nun mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden. Der diesbezügliche Beschluss wird am 5. Juli in der Plenarsitzung des Parlaments bekannt gegeben. Mitglieder des Europäischen Parlaments haben das Recht, JURIs Entscheidung zu widersprechen und neu zu entscheiden. Einige Europaabgeordnete haben in den sozialen Medien bereits angekündigt, zu widersprechen. Die Abgeordneten, die ablehnen, werden die Möglichkeit haben, eine neue Abstimmung mit dem Ziel der Wiederaufnahme der Diskussionen zu fordern. Aufgrund der geäußerten Kritik ermutigen der Bundesverband IT-Mittelstand und die European DIGITAL SME Alliance das Europäische Parlament, den Entwurf im Plenum abzulehnen, den vorgeschlagenen Text sorgfältig zu überprüfen und neue Mittel zu finden, um die angestrebten Ziele zu erreichen und die Urheberrechte zu schützen.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der European DIGITAL SME Alliance:
https://www.digitalsme.eu/eu-copyright-reform-charging-tech-giants-or-putting-breaks-on-digital-smes/